29.04.2021 - 4.4 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bleja erläutert die vorliegende Verwaltungsvorlage. Die von der Stadt Hagen vorbereitete Stellungnahme, die bis zum 30.06.2021 eingereicht werden müsse, enthalte im Wesentlichen Bewertungen für die Positionen, bei denen Belange der Stadt Hagen berührt seien. Dies seien Windenergiebereiche und die geplante Erweiterung des Steinbruches am Steltenberg. 

 

Herr Schmidt trägt vor, dass sich seine Fraktion heute zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten werde, da für seine Fraktion noch Klärungs- und Beratungsbedarf bestehe. Insbesondere die noch zu erwartende Landesgesetzgebung in Bezug auf die Windenergiebereiche und damit verbundenen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung sei zunächst abzuwarten. 

 

Herr Heinze führt aus, dass er die Entstehung von Windvorrangzogen vorzugsweise in Waldgebieten sehr kritische sehe. Er schlage vor, einen Zusatzbeschluss zu fassen, um die vorgetragenen Belange mit in die Stellungnahme der Stadt Hagen einfließen zu lassen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

1

 

rger für Hohenlimburg

1

 

2

ndnis 90 / Die Grünen

 

 

1

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

3

 

Zusatzbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg bittet den Rat der Stadt Hagen, folgende Belange in die Stellungnahme mit aufzunehmen:

Die Windenergiebereiche (WEB) 001 und WEB 002 liegen in einem Waldgebiet.

Waldgebiete sind laut NRW-Regierung nicht für Windenergie freigegeben.

WEB 002 liegt ebenfalls in einem großen zusammenhängenden Waldgebiet (Schälker Rücken), welches auf Hagener, Schwerter und Iserlohner Gebiet liegt. Dieser wird auch von vielen Hagener Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt. Des Weiteren sind die Abstände zu Hagener Wohnbebauung mit nur 500 Metern viel zu gering für ein Windindustriegebiet mit gegebenenfalls sechs Windenergieanlagen und einer geplanten Größe von mindestens 240 Metern Höhe und einem Rotordurchmesser von 150 Metern. Die Anwohner werden hierdurch einer nicht zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt. Geplante Windenergieanlagen auf Schwerter Seite im gleichen Waldgebiet wurden letzten Monat seitens der Verwaltung Unna abgelehnt.

 

 

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Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

 

3

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

 

 

1

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

1

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage