10.02.2021 - 7.5 Motorisierter Individualverkehr in der Hohenlim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 10.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Eisermann erläutert, dass dieser Beschluss in ähnlicher Form bereits im Jahr 2019 von der vorherigen Bezirksvertretung Hohenlimburg beschlossen worden sei. Um den Arbeitskreis erneut einberufen zu können, muss der Beschluss von der neu gewählten Bezirksvertretung erneut beschlossen werden. Die Fraktionen und die Einzelmitglieder der Bezirksvertretung bekommen die Möglichkeit, an dem Arbeitskreis teilzunehmen.
Herr Schmidt fragt nach, ob mit der Bezeichnung „in der Fußgängerzone Ortsansässige“ lediglich Einzelpersonen gemeint seien oder auch Institutionen.
Herr Eisermann antwortet, dass unter dem Begriff „Ortsansässige“ Anwohner gemeint seien, die aber gegebenenfalls einer Institution angehören können.
Anmerkung der Schriftführerin: Es handelt sich um den vorherigen Beschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 05.06.2019, Vorlage 0546/2019.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg bittet die Verwaltung, Maßnahmen zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, die zum Ziel haben, einerseits den berechtigten Interessen der in der Fußgängerzone wohnenden Bürger und der dort beruflich Tätigen gerecht zu werden und andererseits den Charakter der Fußgängerzone als Ort des fast autofreien Verweilens zu schützen.
Zur Erörterung wird ein Arbeitskreis gebildet, bestehend aus Vertretern von Polizei und Verwaltung, sowie aus Mitgliedern der Bezirksvertretung und in der Fußgängerzone Ortsansässigen, der die Vorschläge erörtert.
