24.03.2004 - 6.4 Bebauungsplanentwurf Nr. 20/77 (326) 1. Änderu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber stellt dar, dass auch bei diesem Bauvorhaben die notwendigen Kompensationsmaßnahmen an vorhandene Waldränder vorgesehen sind und nicht zweckmäßigerweise als straßenbegleitendes Grün realisiert werden.

Herr Grothe erläutert, dass auch seiner Meinung nach die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen innerstädtisch sinnvoller seien, die Gesetzesvorgabe hier aber von einem naturnahen Bereich spricht.

Herr Weber schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass man den erforderlichen Ausgleich in Geldwert vereinnahmt, damit dieser Betrag für Straßenbegleitgrün eingebracht werden kann.

Hiergegen erheben sich keine Bedenken.

 

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Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, 2. Änderung, nebst der Begründung vom 07.08.2003 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den o. g. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen.

Ergänzung:
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, den erforderlichen Ausgleich in Euro zu vereinnahmen und den Betrag in Straßenbegleitgrün einzubringen.

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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