25.08.2021 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr H. geht zum wiederholten Mal auf eine Translozierung der Vincke Erbgruft zum Waldfriedhof Loxbaum, ein. Er möchte wissen, was gegen eine Verlegung des Vinckegrabes spricht.

 

Herr Mosch entgegnet, es sei die Aufgabe der Fachverwaltung, in diesem Fall der Denkmalbehörde, eine solche Entscheidung zu treffen. Er merkt an, dass in der Charta von Venedig (internationale anerkannte Richtlinien in der Denkmalpflege, sie legt zentrale Werte und Vorgehensweisen bei der Translozierung und Restaurierung von Denkmalen fest) festgelegt sei, dass ein Denkmal untrennbar mit der Geschichte und der Umgebung verbunden ist.

Er könne nachvollziehen, dass Herr H. besorgt über den schlechten Zustand des Vinckegrabes sei. Mit Hilfe des Herrn Bundestagsabgeordneten Rene Röspel sei ein Teil der Finanzierung zum Erhalt des Vinckegrabes gesichert.

Weiterhin sei zu klären, ob die Familie einer Verlegung zustimmen müsse. Er sei sich nicht sicher, ob die Bezirksvertretung Nord bei einer solchen Dimension eines Denkmals, dass weit über die bezirkliche Bedeutung hinausgehe, zuständig sei.    

 

Herr Hennemann schließt sich den Äußerungen von Herr Mosch an und fügt hinzu, dass die Fachverwaltung dieses verantworten und klären müsse.

 

Herr Fritsche schließt sich den Vorrednern an und merkt noch an, dass aus seiner Sicht die Totenruhe berücksichtigt werden sollte. 

 

Herr H. bemängelt, dass seitens der Verwaltungsspitze niemand auf seine weiteren Schreiben reagiert habe.

 

Herr Gerbersmann ist der Auffassung, dass der Stellungnahme der Denkmalbehörde nichts hinzuzufügen sei.

 

Herr Kohaupt macht nochmals deutlich, dass die Bezirksvertretung Nord der Verwaltung keinen Auftrag zur Translozierung des Vinckegrabes geben kann.

 

Herr L. spricht das geplante Bauvorhaben an der Krambergstraße 26 an. Er möchte wissen, welche Haltung die Bezirksvertretung Nord zum Bauvorhaben der Firma Ambrock in der Krambergstraße einnimmt, welches die Parkplatzprobleme im Umfeld der Krambergstraße für die anliegenden Anwohner verschärfen werde.

 

Herr Hennemann geht auf die hingewiesene Problematik des Parkraums ein, jedoch merkt er an, dass es sich hier um ein Bauvorhaben nach § 34 handle. Hierbei sei die Verwaltung allein verantwortlich. Die Bezirksvertretung habe keine Befugnis in ein solches Verfahren einzugreifen.

 

Herr Kohaupt weist in dem Zusammenhang auf einen Runden Tisch am 09.09.2021 hin. Alle Beteiligten sollen zu dem Termin eingeladen werden und können ihre Anregungen und Bedenken äußern. Wenn jedoch weitere Probleme auftreten sollten, werde die Bezirksvertretung gerne zur Seite stehen.

 

Herr L. macht auf die Hochwasserkatastrophe, die vor kurzem in Hagen viele Häuser und Wohnungen zerstört hat, aufmerksam. In dem Zusammenhang möchte er wissen, ob die BV-Nord Bedenken gegen den Bau einer Tiefgarage in der Krambergstraße 26 habe, die an dieser Stelle (wegen starker Verengung und verkehrsberuhigender Maßnahmen) durch Starkregen mehrfach in den letzten Jahren überflutet wurde.   

 

Herr Kohaupt entgegnet, dass auch dieses Thema bei dem anberaumten Termin angesprochen werden könne.

Er macht deutlich, dass viele Kanäle im Hagener Norden bereits erweitert worden sein und diese größeren Massen an Regen aufnehmen können.

 

Weiterhin merkt Herr Kohaupt an, dass die Dreckmassen an der Dortmunder Straße vom HEB geräumt worden seien. Aus seiner Sicht sei dies jedoch kein Hochwasserschaden gewesen, sondern illegal entsorgter Müll.

 

Frau Nabert-Mumm entgegnet, dass in dem Gebäude Grundwasser hochgekommen sei und einen Schaden verursacht habe. Sie habe dies dem Mängelmelder mitgeteilt und somit sei der entstände Müll ordnungsgemäß entsorgt worden.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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