21.04.2021 - 9.4 11. Landschaftsplanänderung - vereinfachtes Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 21.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fritzsche fragt nach, was der Grund zur Änderung des Landschaftsplans sei.
Frau Müller entgegnet, der Landschaftsplan müsse in diesem Jahr geändert werden, sonst könnte das Förderprogramm Vertragsnaturschutz nicht weiter angeboten
werden.
Das Verfahren diene zur Änderung des zurzeit noch gültigen Landschaftsplans und zur Aufhebung einiger Verbotsregelungen aus förderrechtlichen Gründen. Somit sollen die von den Verbotsregelungen betroffenen Landwirte bei ihrer Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten wirtschaftlich entlastet werden.
Betroffen von den Änderungen seien z. B das Kälken und Düngen der Böden. Die Änderung des Landschaftsplans solle im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Beschluss:
Die Bv-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 11. Landschaftsplan-Änderungsverfahrens nach § 14 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen, der von den Änderungen berührten Träger*innen öffentlicher Belange sowie der in § 11 DVO--LNatSchG aufgeführten Beteiligten.
