21.04.2021 - 9.3 Ersatzgeldliste gem. § 31 (4) LNatSchG NRW hier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 21.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fritzsche möchte wissen, wofür die Ersatzgelder verwandt werden.
Frau Panzer ergänzt, in der Ersatzgeldliste, die als Anlage auf der letzten Seite der Vorlage beigefügt ist, sei der Fördersatz nur in Prozent angegeben, jedoch gingen nicht die genauen Summen daraus hervor.
Frau Müller entgegnet, im Jahre 2018 seien für den Hagener Norden aus dem Fördertopf 42.000,00 Euro für die Autobahnbrücke Volmarstein bezahlt worden. Die gesamten Ersatzgelder belaufen sich auf fast 100.000,00 Euro. Die Vorgabe beinhalte, dass wenn diese Gelder binnen 4 Jahren nicht ausgegeben seien, diese an die höhere Naturschutzbehörde in Arnsberg weiter zu leiten sind. Man möchte Förderungen mit den Maßnahmen auf Förderprogramme in Anspruch nehmen und für die kommunalen Eigenanteile dann die Ersatzgelder ausgeben. Da nicht bekannt sei, wie teuer die Maßnahmen werden, habe man bewusst keine Zahlen genannt, sondern den Fördersatz aufgeführt. Daraus ergibt sich dann der Eigenanteil für die einzelnen Maßnahmen. Anschließend geht Sie kurz auf die zu fördernden Maßnahmen im Hagener Norden ein. Es liege keine Priorisierung vor. Um etwas größeren Handlungsspielraum zu haben, würden die Maßnahmen als Block vorgestellt.
Frau Panzer fragt nach, um welche Summen es hier gehe.
Abschließend verweist Herr Kohaupt auf die Aussage von Frau Müller.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,4 kB
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