22.04.2021 - 5.2 Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 22.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Jonas Friedhoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gronwald erläutert die Vorlage und bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung, welche er nur teilweise nachvollziehen könne. Er ist der Meinung, dass 4. Klässler*innen in der Tat in der Lage seien, mit Autofahrer*innen Blickkontakt aufzunehmen und diesen entsprechend zu deuten. Ebenfalls versteht er nicht, warum in der Stellungnahme geschrieben wird, dass Zebrastreifen in 30er Zonen nicht aufgebracht werden, allerdings 300 Meter weiter unten zwei vorhanden seien. Er möchte wissen, wo in welchem Gesetzestext oder der StVO stehe, dass Zebrastreifen nicht in 30er Zonen aufgebracht werden dürfen.
Antwort der Verwaltung: „nach Ziff 2.1 (3) der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001), richtet: „FGÜ (Fußgängerüberwege) in Tempo- 30- Zonen sind in der Regel entbehrlich.“
Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit auf die strikte Anwendung bestanden.“
Frau Schneidmüller-Gaiser kritisiert die Aussage in der Stellungnahme, dass Kinder in der Primarstufe angeblich keinen Kontakt zu den Autofahrer*innen aufnehmen könnten.
Herr Winkler erklärt, dass immer wieder das Thema „Was gilt in 30er Zonen und was nicht“ aufkomme. Die Verwaltung hat sich darauf verständigt, dass alle jetzigen bestehenden Regeln in den 30er Zonen auch bestehen bleiben. Neue Regelungen würden jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Bezirksregierung wieder einkassiert werden.
Herr Gronwald weist darauf hin, dass die Blitzanlage lt. Stellungnahme der Verwaltung seit 2016 nicht mehr betrieben werde. Er kann nicht nachvollziehen, dass eine mobile Messstelle effektiver sei, als eine fest installierte Blitze. Seiner Meinung nach könnten mit einer bestehenden Anlage mehr Autofahrer erreicht werden. Eine bestehende Anlage sei wesentlich effektiver für eine regelmäßige Geschwindigkeitseinhaltung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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