10.02.2021 - 7.5 Beabsichtigte Einziehung eines Teils der Corbac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hammerschmidt erläutert die Vorlage.

 

Herr Gronwald bezieht sich auf die Verkehrsregelungen nach Fertigstellung der KiTa am Markanaplatz. Er fragt, ob die Einbahnstraßenregelung in der Corbacher Straße so beibehalten werde.

 

Frau Hammerschmidt sagt schriftliche Beantwortung zu.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

beabsichtigte Einziehung eines Teils der Corbacher Straße (Stellplätze für KiTa Markanaplatz).

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe, Flur 21, Teil aus Flurstück 194 mit einer Größe von ca. 103 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-


 

 

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Anlagen zur Vorlage