10.11.2021 - 6.1 Anregung nach § 24 GO NRW: Maßnahmen für eine b...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung im Bereich des Wilfescher Baches durchzuführen und in einem darauffolgenden Schritt weitere Instrumente zur Vorsorge und Bewältigung zu treffen, sowie Kontakt mit der Gemeindeverwaltung Schalksmühle aufzunehmen, um gemeinsam den bestehenden Missständen entgegenzuwirken.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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