10.11.2021 - 6.1 Anregung nach § 24 GO NRW: Maßnahmen für eine b...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein Anschreiben der Gemeinde Schalksmühle an die Beschwerdeführer vom 03.09.2021 ist als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift.

 

Frau Thurn berichtet, dass die Abwässer des Gewerbegebietes Ramsloh durch den Ruhrverband in einem Stauraumkanal, der 2020 von der Bezirksregierung genehmigt wurde, aufgefangen werde. Es handelt sich um eine behandelte Einleitung, so dass keine Schadstoffe freigesetzt werden. Abwässer werden der Kläranlage zugeführt. Die Anlage entspreche dem Stand der Technik.

Am Oberlauf der Wilfesche seien vom Ruhrverband etliche Maßnahmen ergriffen worden, um die stoßweise Einleitung zu minimieren. Bei einer Ortsbegehung habe sie festgestellt, dass es im Bereich der Fichtenbewaldung sinnvoll sei, noch eine Retentionsfläche einzurichten. Dies werde auch in ein Hochwasserschutzkonzept mit aufgenommen.

 

Herr Schroll berichtet von einer Aussage der Beschwerdeführerin, dass bei Starkregen „braune Brühe“ herunterfließe.

 

Herr Dahme macht deutlich, dass bei Starkregen sich jedes Gewässer braun verfärbe.

 

Ohne weitere Diskussion verlässt Herr Dahme den Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung im Bereich des Wilfescher Baches durchzuführen und in einem darauffolgenden Schritt weitere Instrumente zur Vorsorge und Bewältigung zu treffen, sowie Kontakt mit der Gemeindeverwaltung Schalksmühle aufzunehmen, um gemeinsam den bestehenden Missständen entgegenzuwirken.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen