21.04.2021 - 7.5 11. Landschaftsplanänderung - vereinfachtes Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 21.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gockel vom Umweltamt gibt ausführlich den Inhalt der Vorlage wieder.
Herr Schroll wendet ein, dass die Vorlage allgemein schwer zu verstehen sei.
Ferner seien keine Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung angekreuzt, was er bei dieser Thematik nicht nachvollziehen könne.
Herr Gockel teilt dazu mit, dass das Förderwesen im Bereich des Vertragsnaturschutz schon mit vielen fachspezifischen Formulierungen übersät ist und es schwierig sei, dies in einfacher Sprache auszudrücken. Er hoffe, dies verständlich erklärt zu haben. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz seien seines Erachtens zu erläutern, sobald es negative Auswirkungen gebe. Die Anpassung jedoch habe keine negativen Auswirkungen zur Folge.
Ferner wurde negativ kommuniziert, dass es sich bereits um die 11. Landschaftsplanänderung handele, so Herr Schroll.
Herr Eiche ist der Auffassung, dass man eigentlich prüfen müsse, ob Umweltschäden mit der Änderung zu erwarten seien. Auswirkungen auf den Klimaschutz können nur schwer beurteilt werden.
Weiterer Erörterungsbedarf ergibt sich nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 11. Landschaftsplan-Änderungsverfahrens nach § 14 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in Verbindung mit § 20 LNatSchG NRW und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen, der von den Änderungen berührten Träger*innen öffentlicher Belange sowie der in § 11 DVO--LNatSchG aufgeführten Beteiligten.
