07.10.2021 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 07.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gem. § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung des im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanes Nr. 4/10 (619) – Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan (Aufhebung) ist die Begründung vom 19.07.2021 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Aufhebungsverfahrens nach § 13 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe sowie teilweise im Stadtbezirk Mitte. Es wird im Norden durch die Ennepe und die S-Bahnlinie und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt. Im Westen reicht das Plangebiet bis zur Hördenstraße und bis zur Straße "Im Ennepetal". Im Osten verläuft der Geltungsbereich entlang der Bebauung Wehringhauser Str. 117 und nördlich der Wehringhauser Str. einschließlich des Bereichs der heutigen Tankstelle und Waschstraße (Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstücke 553, 552, 392, 393 (tlw.), 394).
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan (Aufhebungsverfahren) zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren (Aufhebungsverfahren) ist damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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