07.10.2021 - 5.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 07.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und mit dem untenstehenden Beschlusstext identisch.
Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Herr Junge möchte noch anmerken, dass die Antragsteller darauf aufmerksam gemacht werden sollen, bei einem Zuschussantrag gleich alle Kosten aufzuführen und nicht, wie bei Hagen United, erst später die Honorarkosten für den Bau einer Terrasse beantragt werden.
Herr Bleicker führt aus, dass diese Kosten auch von Seiten der Geschäftsstelle vergessen wurden zu hinterfragen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2021 insgesamt 3.700,00 € für die folgenden Verwendungszwecke zur Verfügung:
Lfd. Nr. | Maßnahme | Betrag (in €) |
Zuschuss an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen/ Wirtschaftsbetrieb Hagen für zwei Zusatzbeschilderungen an den Straßenschildern der Hindenburgstraße. Text: "Paul von Hindenburg 1847 - 1934. Im Ersten Weltkrieg Generalfeldmarschall. 1925 - 1934 Reichspräsident. War 1933 mit verantwortlich für die Zerschlagung der Weimarer Republik und trug zur Errichtung der Nazidiktatur bei."
| 500 | |
Zuschuss an die Suppenküche Hagen e.V. für die Instandsetzung der Abwasser-Hebeanlage nach Beschädigung durch das Hochwasser | 2.200 | |
Zuschuss an Hagen United e.V. für die Honorarkosten für den Bau der Terrasse vor der Begegnungsstätte „Rostlaube“ | 1.000 |
Die Zuschüsse werden bis zum 10.November 2021 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
