02.09.2021 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst merkt Herr König kritisch an, dass keine Stellungnahmen der Bürger Gegenstand der Vorlage seien. Weiter würde der Beschluss des Rates, dass eine Erschließung der Baufläche durch die Gehrstraße erfolgen soll, aufgeweicht, indem hier nur eine Rechtsein- und Rechtsausregelung vorgesehen sei. Damit werde das Vertrauen der Bürger in die Politik erschüttert.

Außerdem bittet er die Qualitätsstufen „QSV B“ bzw. „QSV-A“ von Seite 12 des Gutachtens näher zu erläutern.

 

Frau Hammerschmidt führt aus, dass die Gehrstraße auf jeden Fall in die Erschließung einbezogen werde, dies aber nicht Gegenstand des Bebauungsverfahrens sei. Dies werde von der Straßenverkehrsbehörde entschieden und es seien immer noch Veränderungen möglich.

 

Herr Peters fragt, ob in diesem Baugebiet mehr öffentliche Stellplätze vorgesehen seien als im Baugebiet Rissenkamp, wo so gut wie keine Stellplätze vorhanden sind.

 

Frau Hammerschmidt teilt mit, dass die Anzahl der Stellplätze Gegenstand des Erschließungsvertrages sei.

Herr Bihs ergänzt, dass sich die Anzahl der Stellplätze nach der Anzahl der Wohneinheiten richtet und hier auch so eingeplant seien. Da noch keine Parzellierung der Grundstücke erfolgt sei, könne man die Anzahl noch nicht benennen.

 

Auf die Anregung von Herrn Kretschmann zu einer Radverkehrsanlage sagt Frau Hammerschmidt, dass eine solche nicht im Bebauungsplan verzeichnet sei, sondern durch die Bauordnung geregelt werde.

 

Weiter kritisiert Herr Kretschmann das gesamte Vorhaben, aber insbesondere die aus seiner Sicht mangelhafte Entwässerung, die angesichts des Hochwasserereignisses von einigen Wochen nicht ausreichend sei.

 

Herr Bihs informiert, dass seitens des Wirtschaftsbetriebes die Entwässerung solcher Baugebiete seit Jahrzehnten betrieben werde und auch in dessen Verantwortung stehe. Die bisherige Abflussmenge werde jetzt innerhalb des Baugebietes in getrennte Kanäle geleitet und erst anschließend in die Mischwasserkanäle der Eppenhauser Straße bzw. Rembergstraße geleitet. Sollten die Kanäle in den vorgenannten Straßen erneuert werden, so sei hier auch ein Trennsystem geboten.

Die Kanalisation sei auch bei einem fünfjährigen Ereignis so ausgelegt, dass 80 % des Fassungsvermögens beansprucht werden und 20 % freie Kapazität seien.

 

Zu dem Einwand von Herrn Kretschmann zu der nicht auseichenden Dachbegrünung sagt Herr Bihs, dass eine Dachbegrünung keinen Einfluss auf die Entwässerung habe, da Dächer immer auch eine Verbindung an die Kanalisation haben.

 

Frau Masuch empfindet die Anzahl der geplanten 10 Stellplätze als zu niedrig bemessen. Frau Hammerschmidt führt aus, dass die Anzahl mit 20 % der Bewohner für Besucher vorgesehen sei. Insgesamt wolle man jedoch planerisch weg vom Individualverkehr und nicht zu mehr Stellplätzen.

 

Herr König macht nochmal auf die Aussage aufmerksam, dass ab Ascherothstraße 8 eine Verkehrsberuhigung möglich sei und fragt, wann das umgesetzt werde.

Frau Hammerschmidt informiert, dass dies von der Verkehrsplanung gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegt werde. Dies werde sicherlich zeitnah umgesetzt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 22.06.2021 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke.

 

 

1

Die Partei

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

3

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage