09.06.2021 - 4.2 Anfrage der Vertreterin von Hagen Aktivhier: Mi...

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Wortprotokoll

Herr Lichtenberg kündigt an, dass die Fragen teilweise noch schriftlich beantwortet werden.

Zu 1.) sei eine Beantwortung schwierig. Fußgänger nutzen Gehwege und werden durch die Straßenverkehrsordnung geschützt. Man habe die Möglichkeit Verstöße, z.B. beim Parken oder bei Geschwindigkeitsverstößen zu ahnden, jedoch weitergehende Maßnahmen seien schwierig umzusetzen.

 

Zu 2.) teilt Herr Lichtenberg mit, dass der Umgang mit Tempo-30-Zonen so in der Straßenverkehrsordnung geregelt sei. Mehr Schilder seien danach nicht notwendig.

 

Zu 3.) Diese Frage werde schriftlich beantwortet.

 

Zu 4.) teilt Herr Lichtenberg mir, dass Geschwindigkeitsmessungen auch an Samstagen von der Ordnungsbehörde und der Polizei im Innenstadtbereich erfolgen. Sonst wird am Wochenende im eigenen Benehmen von der Polizei kontrolliert. Man kann also im gesamten Stadtgebiet nie sicher sein, ob nicht kontrolliert werde.

 

Zu 5.) führt Herr Lichtenberg aus, dass an Sonntagen in der Fußgängerzone der Verkehr wenig kontrolliert werde. Durch die Corona Problematik sei zwar der Ordnungsdienst im Dienst aber dort wenig anzutreffen. Außerdem sagt er eine weitergehende schriftliche Beantwortung zu.

 

Außerdem verweist er auf den umfangreichen Fragenkatalog aus dem letzten Tagesordnungspunkt und weist hier auf den Arbeitsaufwand hin und sagt zu, bei konkreten Fragen zu einzelnen Sachverhalten gerne Stellung nehmen zu wollen.

 

Auf die Frage von Herrn Lichtenberg zu Frage 1 erläutert Frau Masuch, dass beispielsweise die Überquerung einer Straße leichter möglich sei, wenn die PKW nicht 50 km/h fahren, sondern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingehalten werde. Ihr sei ein reibungsloser Fußverkehr sehr wichtig.

 

Herr Lichtenberg informiert, dass außer in den Bereichen Buschey und Remberg, wo eine Reglementierung nicht möglich sei, in anderen Bereichen der Innenstadt bereits Tempo 30 die Regel sei.

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Anlagen zur Vorlage