23.02.2021 - 5.6 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Duchgangsverkeh...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr König teilt mit, dass die Anwohner darum bitten, die Haldener Straße in dem im Antrag genannten Bereich als Einbahnstraße auszuweisen, da durch den eingeschränkten Verkehr am Emilienplatz dieser Bereich häufig als Ausweichstrecke genutzt werde. Ebenso soll eine Einschränkung für LKW erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quardt bittet Herr Lichtenberg zunächst den Bericht der Fachverwaltung abzuwarten. Hierzu sei ein Ortstermin angedacht.

 

Frau Bartscher berichtet auch von Verkehrsbehinderungen auf der Haldener Straße durch parkende Fahrzeuge und regt an, den unteren Bereich der Haldener Straße zusätzlich zur Einbahnstraße zu erklären. Die Feuerwehr werde in diesem Straßenabschnitt sicherlich Schwierigkeiten haben, alle Bereiche zu erreichen. In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Holbeinstraße, die auch als Abkürzung genutzt werde.

 

Herr König gibt zu bedenken, dass eine Einbahnstraßenregelung in der unteren Haldener Straße nicht den Wünschen der Anlieger entspreche. Sollte die Feuerwehr dort Probleme erkennen, werde dies auch von dort aus geregelt, wie in anderen Wohngebieten auch.

 

Herr Kretschmann sieht eine Verdrängung der Verkehre problematisch, da diese die Rembergstraße noch zusätzlich belasten würden. Man sei dabei, hier den Verkehr zu reduzieren und eine so angedachte Regelung sei kontraproduktiv.

 

Herr Lichtenberg informiert, dass es bei Einbahnregelungen immer Gewinner und Verlierer gebe, je nach dem, wo man wohne. Er sagt zu, dass die Beurteilung der Situation von der Verwaltung aufgegriffen und ein Ergebnis in der Bezirksvertretung vorgetragen werde.

 

Herr Quardt schlägt vor, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu beraten und stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bereich der Haldener Straße beginnend an der Einmündung Leibelstraße in Richtung und bis zur Bülowstraße als Einbahnstraße auszuweisen und die Haldener Straße ab Bülowstraße bis zum Remberg mit einem Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zu versehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt einstimmig, die Vorlage in 1. Lesung zu beraten

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3573&TOLFDNR=306520&selfaction=print