18.10.2005 - 4 Antrag SPD-Fraktion: Übernahme der Stromkosten ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Buchholz erläutert den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Dücker schlägt vor, den Beschlussvorschlag um den Zusatz “ im Rahmen der genormten Verbrauchsdaten” zu erweitern.

 

Herr Strüwer erklärt, dass er ein Problem mit diesem Antrag habe. Die Intention von Hartz VI sei es doch gewesen, einen Personenkreis, der dem Beschäftigungsmarkt nicht zur Verfügung stehe, zu motivieren. Hier diskutiere man über einen Personenkreis, der sich seiner Mitwirkungspflicht entzogen habe. Er stellt die Frage in den Raum, ob man es den Betroffenen nicht zumuten könne, mitzuwirken und Beschäftigkeitsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wirke man nicht der Intention der Arbeitsmarktreform entgegen, indem man den Leistungskatalog hier wieder erweitere.

 

Frau Buchholz entgegnet, dass die im Gesetz verankerten Kürzungssanktionen nicht in Frage gestellt würden. Es könne aber nicht sein, dass die Existenz der Betroffenen in Frage gestellt würde.    

 

Herr Halbeisen  weist darauf hin, dass im SGB II bei diesem Personenkreis der unter 25-jährigen bei fehlender Mitwirkungspflicht die Senkungen doch recht radikal einträten.

Die Tatsache, dass die Betroffenen dann mit Gutscheinen einkaufen müssten, wäre schon hart genug. Das Anliegen der SPD-Fraktion sei, dass hier nicht durch Stromkürzungen Mietverhältnisse gekündigt würden und die Betroffenen obdachlos würden.

 

Herr Röspel erklärt im Namen seiner Fraktion, dass dieser der  Beschlussvorschlag zu allgemeingültig erscheine. Er würde gern die Verantwortung des Fallmanagements mehr miteinbeziehen.  Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit den Zusätzen “nach Prüfung im Einzelfall” und  “befristet” einzugrenzen.

 

Herr Weber fragt nach, ob bekannt sei, wie groß der betroffenen Personenkreis ist.

 

Herr Rumberg von der Arge berichtet, dass das Verhalten von Jugendlichen, die sanktioniert werden, nicht dem entspricht, wie es der Intention des Gesetzgebers entspricht.

Nach Einschätzung der Fallmanager fragt nur jeder vierte Jugendliche mit eigener Wohnung, dem der Regelsatz gestrichen wurde, nach einem Lebensmittelgutschein. 

Es stelle sich die Frage, wie der Lebensbedarf gedeckt würde. Die Beharrlichkeit, sich dem Fallmanager zu widersetzen, sei da. Er hält den Antrag in den Fällen für zweckmäßig, in denen sich der Fallmanager sich dafür ausspreche. Diese sollten jedoch einzelfallbezogen entscheiden. 

 

Herr Strüwer betont, dass man sich darüber einig sei, dass die Grundsicherung jedes Einzelnen gewahrt sein müsse. Es sei jedoch Intention des Gesetzes, diesen Personenkreis der unter 25-jährigen in besonderer Weise zu fördern, aber auch in besonderer Weise zu fordern.  Er hält den Vorschlag von Herrn Rumberg für ein gangbares Verfahren. Der Vorschlag von Herrn Röspel würde dem Rechnung tragen.

 

 

Frau Timm-Bergs möchte wissen, wie bei der Arge die Verletzung der Mitwirkungspflicht definiert wird. Außerdem fragt sie Herrn Rumberg, ob es sich bei den Anträgen um schriftlich oder mündlich gestellte handelt.

 

Herr Rumberg antwortet, dass auch mündliche Anliegen als Antrag gewertet werden. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht werde vom Fallmanager bewertet.

 

Frau Buchholz regt an, darüber nachzudenken, ob das SGB II in diesen Fällen immer das richtige Instrument sei. Gegebenenfalls sei auch das SGB VIII anzuwenden.

 

Herr Steuber schlägt vor, mit Hilfe eines Konzeptes bei denjenigen, die schon wankelmütig in ihrer Motivation seien, im Vorfeld mit Hilfe der Jugendberufshilfe oder einer Intensivierung des Fallmanagements unterstützend tätig zu werden. Mit Sanktionen allein sei keinem gedient. Dies sei ein deutlicher Mangel dieses Gesetzes und man könne nur hoffen, dass dieser beendigt würde. Die Kürzung auf Dauer sei kontraproduktiv.

 

Herr Dr. Schmidt regt an, dieses auch zum Thema auf der Jugendkonferenz zu machen. Diese findet am 27. November um 16.00 Uhr in der SIHK statt.

 

Herr Röspel möchte den Beschlussvorschlag um folgenden Zusatz erweitern: “Gleichzeitig sind die Qualifizierungsbemühungen für diesen Personenkreis zu intensivieren.”

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich abschließend auf folgenden Beschluss:

Reduzieren

Beschluss:

 

Die ARGE wird aufgefordert, für ALG-II-Empfänger unter 25 Jahren, denen gemäß

§ 31, Abs. (5) die Leistungen bis auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt wurden, nach Prüfung im Einzelfall in der Zeit der Kürzung die Stromkosten als Direktzahlung an den entsprechenden Zulieferer zu übernehmen.

 

Gleichzeitig sind die Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis zu intensivieren. 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=357&TOLFDNR=22030&selfaction=print