18.10.2005 - 4 Antrag SPD-Fraktion: Übernahme der Stromkosten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 18.10.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Buchholz erläutert den
vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Dücker schlägt vor,
den Beschlussvorschlag um den Zusatz im Rahmen der genormten Verbrauchsdaten
zu erweitern.
Herr Strüwer erklärt, dass
er ein Problem mit diesem Antrag habe. Die Intention von Hartz VI sei es doch
gewesen, einen Personenkreis, der dem Beschäftigungsmarkt nicht zur Verfügung
stehe, zu motivieren. Hier diskutiere man über einen Personenkreis, der sich
seiner Mitwirkungspflicht entzogen habe. Er stellt die Frage in den Raum, ob
man es den Betroffenen nicht zumuten könne, mitzuwirken und Beschäftigkeitsmöglichkeiten
wahrzunehmen. Wirke man nicht der Intention der Arbeitsmarktreform entgegen,
indem man den Leistungskatalog hier wieder erweitere.
Frau Buchholz entgegnet,
dass die im Gesetz verankerten Kürzungssanktionen nicht in Frage gestellt
würden. Es könne aber nicht sein, dass die Existenz der Betroffenen in Frage
gestellt würde.
Herr Halbeisen weist darauf hin, dass im SGB II bei diesem
Personenkreis der unter 25-jährigen bei fehlender Mitwirkungspflicht die
Senkungen doch recht radikal einträten.
Die Tatsache, dass die Betroffenen
dann mit Gutscheinen einkaufen müssten, wäre schon hart genug. Das Anliegen der
SPD-Fraktion sei, dass hier nicht durch Stromkürzungen Mietverhältnisse
gekündigt würden und die Betroffenen obdachlos würden.
Herr Röspel erklärt im
Namen seiner Fraktion, dass dieser der
Beschlussvorschlag zu allgemeingültig erscheine. Er würde gern die
Verantwortung des Fallmanagements mehr miteinbeziehen. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag mit
den Zusätzen nach Prüfung im Einzelfall und
befristet einzugrenzen.
Herr Weber fragt nach,
ob bekannt sei, wie groß der betroffenen Personenkreis ist.
Herr Rumberg von der Arge
berichtet, dass das Verhalten von Jugendlichen, die sanktioniert werden, nicht
dem entspricht, wie es der Intention des Gesetzgebers entspricht.
Nach Einschätzung der Fallmanager
fragt nur jeder vierte Jugendliche mit eigener Wohnung, dem der Regelsatz
gestrichen wurde, nach einem Lebensmittelgutschein.
Es stelle sich die Frage, wie der
Lebensbedarf gedeckt würde. Die Beharrlichkeit, sich dem Fallmanager zu
widersetzen, sei da. Er hält den Antrag in den Fällen für zweckmäßig, in denen
sich der Fallmanager sich dafür ausspreche. Diese sollten jedoch
einzelfallbezogen entscheiden.
Herr Strüwer betont, dass
man sich darüber einig sei, dass die Grundsicherung jedes Einzelnen gewahrt
sein müsse. Es sei jedoch Intention des Gesetzes, diesen Personenkreis der
unter 25-jährigen in besonderer Weise zu fördern, aber auch in besonderer Weise
zu fordern. Er hält den Vorschlag von
Herrn Rumberg für ein gangbares Verfahren. Der Vorschlag von Herrn Röspel würde
dem Rechnung tragen.
Frau Timm-Bergs möchte
wissen, wie bei der Arge die Verletzung der Mitwirkungspflicht definiert wird.
Außerdem fragt sie Herrn Rumberg, ob es sich bei den Anträgen um schriftlich
oder mündlich gestellte handelt.
Herr Rumberg antwortet,
dass auch mündliche Anliegen als Antrag gewertet werden. Die Verletzung der
Mitwirkungspflicht werde vom Fallmanager bewertet.
Frau Buchholz regt an,
darüber nachzudenken, ob das SGB II in diesen Fällen immer das richtige
Instrument sei. Gegebenenfalls sei auch das SGB VIII anzuwenden.
Herr Steuber schlägt vor,
mit Hilfe eines Konzeptes bei denjenigen, die schon wankelmütig in ihrer
Motivation seien, im Vorfeld mit Hilfe der Jugendberufshilfe oder einer
Intensivierung des Fallmanagements unterstützend tätig zu werden. Mit
Sanktionen allein sei keinem gedient. Dies sei ein deutlicher Mangel dieses
Gesetzes und man könne nur hoffen, dass dieser beendigt würde. Die Kürzung auf
Dauer sei kontraproduktiv.
Herr Dr.
Schmidt regt an, dieses auch zum Thema auf der Jugendkonferenz zu machen. Diese
findet am 27. November um 16.00 Uhr in der SIHK statt.
Herr Röspel möchte den
Beschlussvorschlag um folgenden Zusatz erweitern: Gleichzeitig sind die
Qualifizierungsbemühungen für diesen Personenkreis zu intensivieren.
Nach kurzer
Diskussion einigt man sich abschließend auf folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die ARGE wird aufgefordert,
für ALG-II-Empfänger unter 25 Jahren, denen gemäß
§ 31, Abs. (5) die Leistungen
bis auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt wurden,
nach Prüfung im Einzelfall in der Zeit der Kürzung die Stromkosten als
Direktzahlung an den entsprechenden Zulieferer zu übernehmen.
Gleichzeitig sind die
Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis zu intensivieren.
