28.10.2021 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 28.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0918/2021 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann verweist auf den Bericht. Die Gewerbesteuerentwicklung ist nach wie vor positiv und beläuft sich im Anordnungssoll auf 102 Mio. € und damit das erste Mal seit der Corona-Pandemie über der ursprünglichen Planung von 100 Mio. €. Das bedeutet allerdings nicht, dass kein Coronaschaden mehr vorliegt. Bei der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und den Schlüsselzuweisungen liegen nach wie vor erhebliche Coronaschäden vor. Es ist festzustellen, dass bis zum 31.12.2021 gestundet wird. Es gibt 516 coronabedingte Stundungen mit einem Volumen von rund 10 Mio. €. Stundungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe sind kaum beantragt worden. Dies liegt auch mit entsprechenden Ergebnisausfällen zusammen, die die Firmen für sechs Monate geltend machen können. Der Schuldenstand beläuft sich aktuell auf 958 Mio. € und ist somit unter dem Stand des Vorjahres. Das Marktumfeld-Zinsen hat sich erstmalig verändert. Trotz des Anstiegs kann für die Haushaltsplanung noch keine Entwarnung gegeben werden. Da ein Doppelhaushalt geplant werden muss, besteht die Problematik, dass nach dem bisherigen Gesetzesentwurf vom zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung des Landes Nordrhein-Westfalen zwar die mittelfristige Finanzplanung mit Coronaschäden versehen werden kann, nicht aber ein originäres Haushaltsjahr. Diese Problematik wurde im Finanzausschuss des Städtetages deutlich vorgetragen. Er wird gegebenenfalls zur Ratssitzung oder in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erneut dazu berichten. Bezüglich der Flutkatastrophe wird mit einem Schaden an der öffentlichen Infrastruktur von 200 Mio. € gerechnet. Dieser Betrag verringert sich durch die Kosten, die von Trägern der Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) getragen werden. Allerdings ist festzustellen, dass sich die Kosten im Bereich der Gewässer erhöhen. Die Landesregierung hat angekündigt, dass das Thema Wiederaufbauhilfe verbessert werden soll. Es wird ein Wiederaufbauplan erstellt werden. Dieser wird sich aus Kostenvoranschlägen, bereits durchgeführten Maßnahmen und qualifizierten Schätzungen zusammensetzen. Im Rahmen dieser Bewilligung werden Datenblätter für durchgeführte bzw. durchzuführende Maßnahmen vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung.
Herr Hentschel merkt an, dass sich aufgrund des Minuszins ein rechnerischer Ertrag von 1,14 Mio. € ergibt. Durch den steigenden Zins ergibt sich nach seiner Rechnung eine Mehraufwendung von 2,07 Mio. €. Er fragt, ob es wahrscheinlich ist, dass es wieder ein negatives Zins-Niveau geben wird.
Herr Gerbersmann antwortet, dass sich das Portfolio der Stadtverwaltung anders darstellt. Er erläutert das Zinsmodell der Stadt Hagen. Die Wenigereinnahmen entstehen dadurch, dass hohe Zinsen an die Verwaltung weitergegeben werden. Ob die Entscheidung der EZB dazu führt, dass die Zinsen wieder einen negativen Trend nehmen werden, kann er nicht beantworten.
Herr Gronwald fragt bezüglich des kommenden Haushalts nach, ob es weiterhin Gelder des Bundes für Flüchtlinge geben wird.
Herr Gerbersmann kann hierzu keine konkrete Antwort geben und bittet um schriftliche Beantwortung durch den Fachbereich Jugend & Soziales.
Herr König fragt mit Blick auf die Investitionskredite, inwieweit durch verwaltungsinterne Vorbereitungen garantiert werden kann, dass die Zeit – die aufgrund des zeitlich später genehmigten Haushalts und der daraus resultierenden Verzögerung von Investitionen – wieder aufgeholt werden kann. Er fragt weiter, in wie weit der – von der Bezirksregierung gewährte – Kreditrahmen veränderbar ist. Er äußert die Hoffnung, dass die Sondierungsgespräche der Ampel-Koalition eine Lösung der Altschuldenproblematik mit sich bringen.
Herr Gerbersmann ist erfreut darüber, dass das Sondierungspapier das Thema Altschulden aufgreift. Er merkt an, dass das Aktionsbündnis im Finanzausschuss des Städtetages versuchen wird, im Vorfeld eines abzuschließenden Koalitionsvertrages Gespräche zu den strukturwandelbedingten Altschulden zu führen. Der Prozess wird durch das Aktionsbündnis weiter begleitet werden. Bezüglich des Kreditrahmens merkt er an, dass er positive Signale der Bezirksregierung hinsichtlich einer Lockerung wahrgenommen hat. Er geht nicht davon aus, dass die Neuverschuldung der eingeplanten Investitionskredite im Bereich Schule, Kita, Feuerwehr, Straßen und Brücken zu Problemen führt. Somit kann auch im neuen Haushalt mit einer deutlichen Neuverschuldung agiert werden.
Herr Hentschel fragt, ob in Zukunft darüber informiert werden kann, welche Entwicklungen es im Zinsbereich gibt, welche Kredite auslaufen, wie hoch die Zinsbelastung für die Kredite gewesen ist und mit welchen Zinssätzen in Zukunft gerechnet werden muss.
Herr Gerbersmann entgegnet, dass vor kurzem in einer nichtöffentlichen Vorlage darüber berichtet worden ist, in welchem Rahmen der Kreditfestlegung sich die Stadt Hagen bewegt. Er sieht sich nicht in der Lage, darüber zu berichten, für jeden Kredit die entsprechenden Zinsen aufzuzeigen. Er versichert, dass die Zinsaufwendungen für jeden Haushalt beobachtet und eingeplant werden. Bezüglich der Frage, ob die Strategie geändert werden soll, rät er davon ab, da im langfristigen Zinsbereich keine Klarheit über den Umgang besteht. Des Weiteren merkt er an, dass es sinnvoll ist, eine möglichst gleichmäßige Prolongationsbelastung zu verfolgen.
