09.09.2021 - 5.3.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der HAGENag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die Ergänzungsvorlage hin und erläutert, dass es sich um redaktionelle Änderungen handelt.
Herr Dr. Bücker fragt zum Beschlussvorschlag, was wesentliche Anpassungen im Vertrag sind und woran die Wesentlichkeit festgemacht wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es sich bei den unwesentlichen Anpassungen um redaktionelle Änderungen handelt. Punkte der Beteiligung, der Mitwirkungsrechte, der Inhalte, des Zwecks der Gesellschaft und Ähnliches sind davon nicht erfasst.
Herr König fragt zu den Namen hinsichtlich der Punkte a) bis e).
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf das übliche Verfahren hin und verdeutlicht, dass die Namen zur endgültigen Beschlussfassung im Rat vorliegen müssen. Die diesbezüglichen Verfahren sind den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bekannt.
Beschluss:
I. Die HAGENagentur GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH führen.
II. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den geänderten Gesellschaftsvertrag der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH in dieser DS 0725-1/2021 als Anlage beigefügten Fassung. Dieser Beschluss umfasst auch die im Zuge des kommunalrechtlich erforderlichen Anzeigeverfahrens sowie die sich vor oder während der notariellen Beurkundung möglicherweise noch ergebenen Anpassungen im Vertrag, sofern diese nicht wesentlich sind.
III. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende fünf zusätzlichen Vertreter*innen mit Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH zu entsenden:
a) __________________
b) __________________
c) __________________
d) __________________
e) __________________
IV. Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung durch die Kommunalaufsicht wird der Oberbürgermeister zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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