09.09.2021 - 1 Mitteilungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet zum aktuellen Stand der Coronapandemie. Die Mitteilung wird als Anlage 1 zu Protokoll gegeben.

 

Herr Thielmann fragt, ob bei der Abfrage der gut zu lüftenden Räume auch die Lärm-belastung abgefragt worden ist.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass ein Großteil der Schulen an Straßen liegt. Die Ver-waltung hat sich ausschließlich an die vom Fördergeber gestellten Kriterien gehalten. Die Lärmbelastung hat hierbei keine Berücksichtigung gefunden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass diese Einstellung auch vom zuständigen Ministerium getragen wird. Er wiederholt, dass die Notwendigkeit des Lüftens auch durch die Lärmbelastung, oder Ähnliches nicht abgemildert werden kann. Des Weiteren teilt er den aktuellen Stand hinsichtlich der Hochwasserhilfen mit. Die Mitteilung ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Eiche merkt an, dass es aufgrund der verschiedenen Hilfen nicht mehr ersicht-lich ist, welche Hilfen es gibt und wo diese zur Verfügung stehen. Er fragt, ob der NRW-Fond in Höhe von 200 Mio. € bei den Hilfen bereits enthalten ist. Ferner möch-te er wissen, ob auf der Internetseite der Stadt Hagen eine Bündelung der Hilfen möglich ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Informationen die der Stadt Hagen zu Hil-fen vorgelegen haben stets auf der Internetseite veröffentlicht worden sind. Nach der Soforthilfe wird nun mit der Umsetzung des Wiederaufbaufond begonnen. In der Regel werden die Kosten von Privaten aus dem Wiederaufbaufond finanziert. Hierbei gilt das Belegprinzip. Die exakten Förderbedingungen werden noch zur Kenntnis geben, sobald diese schriftlich vorliegen.

 

Herr Schmidt bittet um eine Information zu dem Thema Stützmauern in privater Hand. Er hält eine Unterstützung hierbei für notwendig und führt zu einem konkreten Fall als Beispiel aus.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Einzelfälle nicht diskutiert werden können. Diese sind üblicherweise im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich sind auch Wasserbauwerke von Privaten dem Grunde nach förderfähig.

 

Herr Schmidt erkundigt sich nach der zeitlichen Perspektive.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz betont, dass eine Antragstellung frühestens ab dem 19.09.2021 möglich sein wird. Wie schnell eine Abarbeitung bei der Bezirksregierung anlaufen wird, kann seitens der Stadtverwaltung nicht eingeschätzt werden. In den Richtlinien soll die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns geschaffen wor-den sein. Er verweist erneut auf die Förderrichtlinien, die noch nicht vorliegen.

 

Herr Bihs antwortet, dass jede Stützmauer ein Einzelfall ist. Grundsätzlich ist immer auch eine Verantwortung der Kommune gegeben, diese liegt allerdings nicht alleine bei der Kommune. Die Durchführungsbestimmungen zur Regulierung liegen noch nicht vor. Er geht von einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren aus, bis alle Maßnah-men realisiert sind.

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass nach heutigen Erkenntnissen eine Be-antragung der Hilfen aus dem Wiederaufbaufond bis zum 30.06.2023 möglich sein wird. Bezüglich der Schäden an städtischen Gebäuden übergibt er das Wort an Herrn Bald.

 

Herr Bald erklärt, dass in deutlich mehr als 100 städtischen Hochbauimmobilien Schäden durch das Hochwasser und die Regenmengen entstanden sind. Bei einem Teil der Immobilien können die Schäden mit dem vorhandenen Personal behoben werden. Bei etwa über 70 Immobilien ist dies nicht möglich. Alle Gebäude – bis auf die Kindertageseinrichtung in Eckesey, die Sporthalle Volmetal, die Sporthalle Quambusch, die Astrid-Lindgren-Schule und Teile des Rathaus I – sind wieder alle in Betrieb. Die Benutzung der Astrid-Lindgren-Schule und der Kita in Eckesey sind der-zeit ausgelagert. Beide Gebäude werden wieder hergerichtet werden können. Bis zu 20 Heizungsanlagen sind unwiederbringlich zerstört und mittlerweile neu bestellt worden. Das Ziel der Verwaltung ist es, dass zu Beginn der Heizperiode alle Heizun-gen bedient werden können. Die Sporthalle Volmetal ist der Schwingboden der Halle so beschädigt, dass er ausgetauscht werden muss. Ob diese Maßnahme noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann ist bislang fraglich. Bei der Sporthalle Quambusch muss lediglich der Oberboden ausgetauscht werden. Die Nachfrage nach Oberböden und Heizungen und entsprechenden Firmen ist derzeit sehr stark. Die Kindertageseinrichtung in Eckesey ist im Erdgeschoss sehr stark vom Hochwas-ser betroffen gewesen. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass eine (Wieder-)Inbetriebnahme in diesem Jahr möglich ist. Das Rathaus I wurde am schwersten getroffen. Im Bauteil A ist im Wesentlichen alles nutzbar. Der Bauteil B (EG Bürger-amt) wurde am schwerwiegendsten getroffen. Beide Böden (Doppelboden) können nicht erhalten werden. Die Büroetagen sind grundsätzlich wieder nutzbar, es gibt aber wenige Einschränkungen (z. B. bei den Aufzügen). Die Stromversorgung ist nicht so stabil, sodass bestimmte Stromverbraucher noch nicht wieder in Betrieb ge-nommen werden. Diese sind aber in einem normal-nutzbaren Zustand. Die Heizun-gen im Keller sind vollständig zerstört. Die Keller zwischen der Volme-Galerie und dem Rathaus sind nicht getrennt; das Wasser – mehrere Mio. Liter – hat sich somit dort verteilt. Die Notstromversorgung im Keller ist komplett zerstört worden. Die Sprinkleranlagentechnik im Keller, sowie das Back-Up-Rechenzentrum sind ebenfalls vollständig zerstört. Es sollen künftig Veränderungen vorgenommen werden, aller-dings sind die im Rathaus zur Verfügung stehenden Flächen nahezu komplett ausge-reizt. Die Heizkessel sollen in einem – in sich abgeschotteten – Bereich unterge-bracht werden, sodass diese bei einer potenziellen, erneuten Hochwasserflut abgesi-chert sind. Die Abschottung ist aufwendig aber technisch machbar. Die Notstromver-sorgung und Sprinkleranlage sollen aus dem Keller heraus, ins Erdgeschoss verla-gert werden. Bezüglich des Bahnhofs in Hohenlimburg befindet sich der Hochbaube-reich in der Wiederbeschaffung der Aufzüge. Der Bauhof in Delstern ist bislang hin-tenangestellt, um die Immobilien die abgeschaltet werden mussten, wieder ans Netz zubekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz dankt Herrn Bald für den Bericht.

 

Herr Voigt fragt, ob sämtliche Böden im Rathaus I abgeschliffen worden sind und ob es sich um vorbereitende Arbeiten handelt.

 

Herr Bald antwortet, dass zunächst Maßnahmen geprüft worden sind, um die Her-ausnahme des Bodens zu verhindern.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass die afghanischen Ortskräfte vorerst eine Aufenthalts-genehmigung für drei Jahre erhalten. Grundsätzlich erfolgt die Verteilung an die Kommunen nach dem Königsteiner-Schlüssel. Die Stadt Hagen hat sich zur Aufnah-me von bis zu 20 afghanischen Ortskräften bereiterklärt. Die Menschen werden von Beginn an über Integrationskurse, die Ausländerbehörde und das Jobcenter in be-stehende Angebote eingeführt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass die Stadt Hagen eine Einzelförderung in erheblichem Umfang aus dem Programm „Stadt und Land“ erhalten hat. Die För-derung erfolgte für den Radwegausbau des Ennepe Radweg in einem Förderbe-scheid in Höhe von 2.195.400 € und in einem weiteren Förderbescheid im Bereich der E-Mobilität für die Beschaffung von 14 Elektrobussen, sowie der Ertüchtigung der Abstellhalle samt Ladeinfrastruktur in Höhe von 10.004.800 €. Er betont, dass Ein-zelmeinung bezüglich der Frage von Fördermittel-Rankings die Meinung vertreten, dass die Stadt Hagen hierbei stets schlecht abschneidet. Er ist gegenteiliger Meinung und erinnert an die Förderungen „Soziale Integration im Quartier“ mit der höchsten Einzelfördersumme von 4,36 Mio. € „Breitbandausbau weiße Flecken“ mit einer För-dersumme von mittlerweile 27.002.320 €.

Reduzieren

 

Reduzieren

TOP

 

Siehe Anlage.

Reduzieren

Anlagen