10.06.2021 - 4.4 Vorschlag der CDU-Fraktionhier: Öffnung Außenga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klepper erläutert den Antrag und bittet um Unterstützung.

 

Herr Arlt berichtet, dass die Außengastronomie nach örtlichen Vorschriften bis 24:00 Uhr zulässig ist. Innengastronomie ist derzeit noch nicht zulässig. In der Außengastronomie benötigt man einen negativen Test, die Rückverfolgbarkeit sowie ein fester Sitzplatz muss gewährleistet sein und die Abstandsregelungen gelten nach wie vor. Den Gastwirten soll ermöglicht werden, unbürokratisch öffentliches Fernsehen anzubieten. Die Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes werden angewendet. Er begrüßt einen entsprechenden Beschluss, als Bestätigung mit der Ordnungsbehörde auf dem richtigen Weg zu sein.

 

Herr Thieser fragt, ob es auch ohne einen Beschluss möglich ist, dass die Außengastronomie bis 24:00 Uhr Fußballspiele ausstrahlen kann.

 

Herr Arlt bestätigt dies. Er merkt an, dass ein Beschluss dennoch ein gutes Signal, gerade auch für die Ordnungsbehörde, darstellt.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Beschluss abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausnahmeregelung zum LImSchG für die gewerbliche Außengastronomie von 22 bis 24 Uhr für den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft 2021  zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Die geltenden Vorschriften der CoronaSchVO sind dabei zu beachten, einzuhalten und werden stichprobenartig kontrolliert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage