10.06.2021 - 3.2 Anfrage der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburgh...

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet auf die Anfrage, dass die Störung darin bestand, dass der Eingang zum Rathaus an der Volme gestört wurde. Dieser muss für Personal und Publikum geöffnet bleiben. Zu der zweiten Frage antwortet er, dass die Verwaltung in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und hiervon auch der Artikel 5 GG betroffen ist.

 

Herr Schmidt bedankt sich für die Antwort. Ihm ist wichtig, dass auch in der Zukunft das Recht auf freie Meinungsäußerung über das Prinzip der Deeskalation gestellt wird. Er fragt, ob die Stadtverwaltung in Zukunft, bei ähnlichen Fällen anders reagieren wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bekräftigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung ein starkes Grundrecht ist. Wenn jemand dieses Recht unmittelbar vor dem Eingang eines öffentlichen Gebäudes in Anspruch nehmen möchte, wird die Person auch in Zukunft die Aufforderung erhalten, dies ein paar Meter weiter zu tun.

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Nach dem Tagesordnungspunkt findet vereinbarungsgemäß eine Sitzungspause in der Zeit von 17:58 – 18:20 statt].

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Beschluss:

 

1. Worin genau bestand die durch den Mann verursachte Störung des Dienstbetriebes?

 

2. Hat die Hagener Stadtverwaltung in Folge der beiden Aktionen Initiativen ergriffen, die geeignet sind, das Recht auf freie Meinungsäerung zu fördern und die Ausübung desselben künftig besser zu schützen?

 

3.Wenn Ja zu 2.: Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3563&TOLFDNR=310475&selfaction=print