06.05.2021 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 06.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann zeigt sich irritiert darüber, dass die Verwaltung nicht die Kernforderung des Vorschlags aufgegriffen hat. Er möchte dabei verbleiben, den Vorschlag so zur Abstimmung zu stellen.
Herr Eiche beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob Lüftungsgeräte auch für den Ratssaal angeschafft werden.
Herr Schmidt ist der Auffassung, dass der Einsatz von Lüftungsgeräten aus fachlicher Sicht unbestritten ist. Den Slogan „Lüften statt Lüfter“ – wie er der Stellungnahme zu entnehmen – findet er angesichts der Temperaturen in den Wintermonaten grob unsportlich.
Herr Rudel unterstützt den Antrag ebenfalls.
Herr Klepper möchte den Antrag ebenfalls abstimmen lassen.
Herr Hentschel bedankt sich bei den Antragstellern. Er bittet darum, den Änderungsantrag der AfD abzulehnen, da es der AfD mit dem Sachantrag, genauso wie mit der Anfrage, nur um Eigennutz geht.
Herr Eiche weist den Vorwurf von Herrn Hentschel zurück.
Herr König fordert Herrn Oberbürgermeister Schulz auf, darauf hinzuweisen, dass ein Sachantrag in der Ausgestaltung nicht möglich ist, da es bei dem ursprünglichen Antrag um Schulräume geht und der Sachantrag somit sachfremd ist.
Herr Thielmann stimmt Herrn König zu.
Frau Kaufmann erklärt, dass das Thema im Verwaltungsvorstand mit Skepsis betrachtet wird. Über das Förderprogramm ist es derzeit nicht möglich, Neuanschaffungen zu tätigen. Außerdem ist auch die Wartung der Geräte in den Klassenräumen noch genauer zu beleuchten.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass es keine Abwehrhaltung aus Sicht der Verwaltung gibt. Er verdeutlicht, dass es Begründungen für die Skepsis der Verwaltung gibt. Die Probleme bei der Umsetzung betreffen die Beschaffung, die Installation und die Wartung. Für so ein Projekt ist auch ein gewisser Vorlauf notwendig. Er hält es aus Sicht der Verwaltung für erforderlich, auf die bestehenden Bedenken und den zeitlich benötigten Vorlauf hinzuweisen.
Herr Thielmann verdeutlicht, dass die Verwaltung ihre Bedenken durchaus an die Politik hätte spiegeln können. Damit hätte er den Hinweis geben können, dass es der Ratsgruppe FDP nicht um Lüfter, sondern um PVC-Filter geht. Sofern das Land Förderprogramme auflegt, sollte die Stadt Hagen schon jetzt, zukunftsorientiert an die Ausstattung in den Schulen denken.
Herr Eiche ist der Ansicht, dass sein Sachantrag nach § 16 GeschO den Antrag nach § 6 GeschO erweitern soll und sich somit auf diesen bezieht.
Herr Oberbürgermeister Schulz verdeutlicht, dass sich der Tagesordnungspunkt mit der Beschaffung von Raumluftentkeimern für Schulräume befasst. Seiner Auffassung nach bezieht sich der Sachantrag der AfD-Fraktion daher nicht auf den Antrag.
Herr Thieser merkt an, dass es bereits einige Städte gibt, die ihre Schulen mit den Lüftern ausgestattet haben. Er hält es für sinnvoll, auf die Erfahrungen dieser Städte zurückzugreifen.
Herr Klepper verdeutlicht, dass sich der Antrag mit der Beschaffung wartungsfreier UVC-Filter, für die Schulräume – in denen das Lüften schwierig ist – befasst. Darüber hinaus soll mit dem Fördergeber Kontakt aufgenommen werden, um die Frage zu klären, ob UVC-Entkeimer gefördert werden. Er stellt klar, dass nicht alle 1.300 Schulräume ausgestattet werden sollen, sondern eben nur die Räume, die nicht ausreichend belüftet werden können.
Herr Keune dankt für die Klarstellung. Die Verwaltung weigert sich nicht, solche Geräte im Einzelfall aufzustellen. Auch wenn es nicht um Lüfter geht, geht es um die Alternative zu diesen Geräten. Durch das Lüften soll derselbe Effekt erzielt werden. Es wurden alle Schulräume ertüchtigt. Die Fachverwaltung geht daher davon aus, dass alle Schulräume gut zu lüften sind. Auch wenn die UVC-Technik ausgereift ist, sind auf dem Markt auch Geräte zu finden, die nicht ausgereift, störanfällig und ggf. sogar (bei unsachgemäßer Benutzung) gefährlich sein können. Daher hält die Verwaltung es grundsätzlich für problematisch, Geräte in den Schulen einzusetzen, die von Privaten organisiert werden. Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Geräte nach dem heutigen, technologischen Stand eine Lautstärke entwickeln, die für den Unterrichtsbetrieb nicht geeignet ist.
Herr Becker führt aus, dass die Verwaltung das Lüften von Schulgebäuden als klare Intention der Antragsteller aufgefasst hat. Er schlägt für eine operative Bearbeitung des Antrags vor, dass sich die Verwaltung und die Politik austauschen, in wie weit ein schlecht zu lüftender Raum definiert werden soll.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, aus den zuvor genannten Gründen nicht über den Sachantrag der AfD-Fraktion abstimmen zu lassen. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt lässt er über den Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und der FDP Ratsgruppe abstimmen.
Beschluss:
1. Für den Fall, dass das Sonderprogramm Luftfiltergeräte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, das am 15. Januar 2021 ausgelaufen ist, neu aufgelegt oder wieder geöffnet wird, beteiligt sich die Stadt Hagen mit einem umfassenden Fördermittelantrag daran. Ziel ist es dabei, die Unterrichtsräume an Schulen mit fast wartungsfreien UVC-Luftentkeimer/Luftfiltern auszustatten, die aufgrund der baulichen Situation nur schwer zu belüften sind (kleine Fensterfronten, Lage im Souterrain, Verkehrslärm, etc.).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit dem Fördergeber aufzunehmen, um auch eine Förderung von reinen UVC-Luftentkeimern zu erreichen.
3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Beschaffungen von fast wartungsfreien UVC-Luftentkeimern/Luftfiltern zu prüfen und falls möglich zu nutzen. Dazu wird auf Basis des Kritieriums der Lüftbarkeit ein Priorisierungskonzept entwickelt und geprüft, welche Geräte im Fall der Verfügbarkeit von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm und/oder anderen Programmen beschafft werden sollen. Idealer Weise werden Geräte beschafft, die in Deckennähe oder an der Decke selbst befestigt werden.
4. Die Verwaltung unterstützt künftig wohlwollend private Initiativen wie Schulfördervereine. Dies erfolgt durch eine unbürokratische Beratung und Empfehlung bei der Anschaffung von Geräten.
Anlagen zur Vorlage
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