06.05.2021 - 2.8 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Klepper stellt fest, dass die Politik hier keine Entscheidung mehr treffen kann. Er fordert, dass der Rat der Stadt Hagen, sowie auch die Ausschüsse möglichst kurzfristig – im rechtlichen Rahmen – über entsprechende Anträge informiert werden. Das Gleiche soll für Betroffene vor Ort gelten. Durch den Erlass von Außenbereichssatzungen muss es gelingen, Abstände von 1000m zu regeln.

 

Frau Pfefferer merkt an, dass der Windenergie auch der gebührende Raum gegeben werden muss. Ein Teilflächennutzungsplan ergibt derzeit keinen Sinn, da er nicht rechtskonform zu erstellen wäre. Auch ohne einen Teilflächennutzungsplan droht keine Verspargelung der Landschaft.

 

Herr Schmidt fragt, ob der Begriff „substanzieller Raum“ konkretisiert werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und dieser auslegungsbedürftig ist.

 

Herr Bleja ergänzt, dass es zielführend ist, ob der Kern einer Planung in der Verhinderung oder der planerisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit einem Vorhaben liegt. Die in der Anlage beigefügte Karte soll deutlich machen, welches Potenzial an Flächen noch verbleibt. Eine genaue Anzahl an Windenergieanlagen kann nicht genannt werden. Diese hängt auch von den örtlichen, siedlungsstrukturellen Gegebenheiten ab.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes geplant ist. Er geht davon aus, dass eine neue Rechtssituation auch bei dem Thema Windenergie bestehen wird.

 

Herr Thielmann fragt, ob gegen die in der Anlage eingezeichneten Windenergieanlagen (bzw. Flächen, für die ein positiver Vorbescheid erlassen worden ist), die allerdings gegen die 1000m Abstandsregelung verstoßen, rechtliche Schritte möglich sind.

 

Herr Keune entgegnet, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, dass sämtliche Anträge die vor dem 31.12.2020 vollständig vorlagen, nicht unter die Anwendung des Gesetzes fallen. Die jetzt genehmigten Anlange sind alle abschließend vor dem 31.12.2020 beantragt worden. Etwas anderes gilt für die Vorentscheide. Er weist im Übrigen darauf hin, dass einige der genehmigten Windenergieanlagen in den grünen, aber auch in den blauen Flächen – also in den Bereichen, in denen der letzte Entwurf des Teilflächennutzungsplan vorgesehen hat, Windenergieanlagen zuzulassen – liegen.

 

Herr Eiche führt aus, dass zu dem Begriff „substanzieller Raum“ nicht nur die Größe, sondern auch die Topografie der Stadt Hagen zu berücksichtigen ist. Wenn die Topografie beispielsweise nur fünf Anlagen zulässt, dann wird auch das von den Gerichten zu bewerten sein.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den erweiterten Sachstandsbericht zur Windenergieplanung in Hagen zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3562&TOLFDNR=308689&selfaction=print