25.03.2021 - 3.7 Anfrage der HAK-Ratsgruppehier: "KOALA"-Mehrspr...

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Wortprotokoll

Herr Oral dankt für die Antwort. Er fragt, ob eine andere Lehrkraft eingestellt werden kann, um die schwangere Lehrkraft zu ersetzen. Weiterhin möchte er wissen, ob im Schuljahr 2021/22 mit der Aufnahme des Programms gerechnet werden kann.

 

Herr Becker antwortet, dass im Land Nordrhein-Westfalen nur sehr wenige qualifizierte Personen für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) vorhanden sind, weshalb keine Vertretungskraft eingesetzt werden kann. Für 2022/2023 wird damit gerechnet, dass die Lehrkraft wieder kommt und das „KOALA“-Projekt starten kann. Bis dahin könnte ein neues Programm der Landesregierung erprobt werden. Die Landesregierung beweist, dass die Thematik der Sprachförderung ihr ein großes Anliegen ist.

 

Herr Geitz fragt, welche zwei Sprachen in der Vorlage insbesondere gemeint sind.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass es sich um die Muttersprache des Kindes und zum Anderen um die Sprache der Mehrheitsgesellschaft (deutsch) handelt.

 

Herr Geitz fragt nach, ob für jedes Kind der muttersprachliche Unterricht stattfinden kann.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass dies daran geknüpft ist, das sieben Kinder vorhanden sind, die dieselbe (Mutter-)Sprache sprechen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3561&TOLFDNR=307433&selfaction=print