25.03.2021 - 5.9 Bebauungsplan Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Do...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 25.02.2021 (Vorlage 0154/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Dolomitstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/21 (705) Industriegebiet Dolomitstraße liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, Gemarkung Herbeck. Das Plangebiet wird im Wesentlichen durch die Gleise der Bahnstrecke Hagen - Iserlohn / Siegen im Norden / Nordosten und der Dolomitstraße im Süden / Südwesten begrenzt. Südöstlich grenzt das Plangebiet an das Gut Herbeck sowie an die Flächen „Hammacher“. Südwestlich der Dolomitstraße liegen die zu den ehemaligen Betrieben gehörenden Stellplätze noch innerhalb des Geltungsbereichs. Das Plangebiet umfasst ca. 29 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541 kB
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