25.03.2021 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gronwald fragt, wie priorisiert das Vorhaben „Terra 1“ behandelt wird und wann mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist.
Herr Keune sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr Dr. Bücker berichtet, dass die E-Ladesäulen (z. B. vor der Volme-Galerie und dem Mark-E Gebäude) mitten auf dem Gehweg stehen. Da diese Fußgänger behindern fragt er, ob es möglich ist, andere Plätze für die E-Ladesäulen zu finden, da die Gehwege für Fußgänger und nicht für Automobile vorgesehen sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass man die Ladesäulen nicht im Verkehrsraum platzieren kann und somit lediglich der Gehweg übrig bleibt. Er ist der Meinung, dass – auch wenn eine gewisse Konkurrenzsituation hinsichtlich der Fläche besteht – die Gehwege durch die Ladesäulen nicht im Wesentlichen eingeschränkt werden. Andere Standorte für die E-Ladesäulen zu finden ist daher eher nicht möglich.
Herr Thieser fragt, wie hoch der Anteil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte an der Gesamtbevölkerung Hagens ist und wie hoch sich dieser Anteil bei den Beschäftigten und Auszubildenden bei der Stadtverwaltung Hagen darstellt.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Er ergänzt, dass gemeinsam mit der Personalverwaltung, insbesondere mit dem Bereich der Ausbildung geschaut wird, durch proaktive Ansprache Menschen zu gewinnen, sich für einen Job innerhalb der Stadtverwaltung zu bewerben.
Herr Rudel merkt an, dass Herr Oberbürgermeister Schulz vor der Sitzung auf die Möglichkeit der Schnelltests hingewiesen hat. Die entsprechende Informationsseite weist aus, dass die Webseite ein Ergebnis der gemeinsamen Kooperation des Oberbürgermeisters und der Testzentren ist. Er möchte wissen, ob Herr Oberbürgermeister Schulz tatsächlich an der Webseite mitgearbeitet hat oder repräsentativ für die Verwaltung aufgeführt wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass aufgrund seiner Initiative die Testgipfel entstanden sind, aus denen heraus die Zusammenarbeit der Testzentren resultiert. Dies hat durchaus zur Nachahmung in anderen Städten geführt.
Frau Knüppel fragt, ob nur die Leihgeräte in der Schule funktionieren, da die iPads aus Datenschutzgründen von der jeweiligen Schule administriert werden oder ob auch private Geräte dort funktionieren. Weiterhin möchte sie wissen, ob die Leihgeräte ohne gerätebasierten Jugendschutz sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass der gerätebasierte Jugendschutz im Mobile Device Management (voreingestellt) abgeschaltet ist. Weiterhin erklärte er, dass dort wo der WLAN-Zugang in den Schulen schon vorhanden ist, dieser auch für private Geräte zur Verfügung steht. Er sagte zu, die Aussagen noch einmal zu überprüfen und ggf. eine Anpassung über das Protokoll vorzunehmen.
[Anmerkung der Schriftführung: Im Folgenden der ergänzende Hinweis des Fachamts:
„Die Leihgeräte funktionieren natürlich auch außerhalb der Schule, der ursprüngliche Text der Förderrichtlinie sieht die Nutzung des Gerätes außerhalb der Schule (z. B. im Homeschooling) sogar als primäres Ziel vor. Sowohl die Schüler, als auch die Lehrer-Endgeräte können durch den Benutzer selbstständig in den notwendigen bzw. gewünschten WLAN-Netzwerken in der jeweiligen Schule als auch zu Hause angemeldet werden.
Auf den Leihgeräten ist, wie auch in den Leihverträgen deutlich beschrieben, kein gerätebasierter Jugendschutz vorgesehen. Es wurden für die Endgeräte der Schüler jedoch diverse globale Einstellungen getroffen, die dem Jugendschutz dienen (z. B. ist die Zugangsmöglichkeit zu FSK18 Filmen über iOS eigene native Applikationen eingeschränkt). Ein gerätebasierter Jugendschutz ist grundsätzlich nur bedingt möglich und auch stark abhängig von den genutzten Applikationen und deshalb nicht vorgesehen.
Derzeit gibt es in den Schulen der Stadt Hagen (mit Ausnahme der Overbergschule) kein durch den Fachbereich Informationstechnologie und zentrale Dienste bereitgestelltes WLAN. Einzelne Schulen haben eigene Insellösungen aufgebaut, zu denen jedoch keine Aussage getroffen werden kann, da die Verantwortung und Administration der jeweiligen Schule obliegt. Dementsprechend obliegt auch der jeweiligen Schule die Verantwortung zur Absicherung des Netzwerkes und der teilnehmenden Benutzer. Bei den von der Stadt aktuell und zukünftig betriebenen WLAN-Netzen gibt es selbstverständlich Zugänge für private Geräte zum Zwecke der schulischen Nutzung.“]
Herr Reinke berichtet zum Neubau an der Lennetalbrücke, dass dort in der Nacht vom 18. auf den 19.03.2021 mit schweren Geräten gehämmert und gemeißelt wurde. Viele Anwohner in Halden und Herbeck hatten dadurch eine schlaflose Nacht. Am Samstag berichtete die Zeitung über genehmigte Arbeiten samstags und sonntags. Er möchte etwas zum Umfang der Genehmigung wissen und ob mit weiteren Nachtarbeiten zu rechnen ist.
Herr Keune antwortet, dass es einen Erlass des Umweltministeriums gibt, nach dem für Emissionsschutzfragen an Autobahnen keine Genehmigungen erforderlich sind. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Landesbetrieb eigenverantwortlich tätig.
Herr Fritzsche bittet die Verwaltung, schriftlich aufzuführen wo, Ersatzmaßnahmen und -pflanzungen für die Erweiterung des Freizeitbades Hengsteysee vorgenommen werden. Im Weiteren fragt er ob die coronabedingte Schließung der Museen nur die städtischen, oder auch die privaten Museen betrifft.
Herr Dr. Diepes antwortet zu der ersten Frage, dass Fällarbeiten durchgeführt worden sind um Vermessungsarbeiten für den Ruhrtalradweg und die geplante Promenade vornehmen zu können. Die hierfür gefällten Bäumen fallen nicht unter die Baumschutzsatzung. Bezüglich des Seebades befindet sich die Stadt nun in einem Vollverfahren. Dies bedeutet eine vollumfängliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Neben den Ausgleichsflächen am und im Bad wird es für eventuell zu fällende Bäume auch im Seeparkbereich Ausgleichsflächen geben. Diese Flächen sind noch zu definieren.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass die Schließung der Museen nicht durch die Coronaschutzverordnung geregelt ist, sondern diese vielmehr eine Möglichkeit der Öffnung für Museen vorgesehen hat. Die Stadt Hagen hat im Rahmen ihres Hausrechts diese Regelung für die eigenen Museen unterbunden, da im Sportbereich ebenfalls noch Einschränkungen vorherrschen. In der vorvergangenen Woche ist die Entscheidung gefallen, auf die Regelung der Coronaschutzverordnung zurückzugreifen und Museen – unter den dort benannten Einschränkungen – zu öffnen. Durch den deutlichen Anstieg des Inzidenzwertes und die Schließung von Kitas und Schulen, ist das Öffnen von Museen allerdings nicht mehr vertretbar. Insofern gilt die Schließung für städtische Museen. Private Museen unterliegen der Coronaschutzverordnung.
Herr Reinke ergänzt, dass seine zweite Frage – ob noch mit weiteren Nachtarbeiten zu rechnen ist – nicht beantwortet wurde.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es keine Genehmigungszuständigkeit der unteren Emissionsschutzbehörde gibt. Im Zusammenhang mit den Bauanschlussarbeiten an den Brückenköpfen werden vermutlich Anschlussarbeiten durchgeführt. Ein formales Anzeigeverfahren gibt es nicht.
Herr Schmidt fragt nach dem Stand bezüglich der Berechtigungskarte. Der Rat hatte sich darauf verständigt, das Thema im ersten Quartal 2021 zu behandeln. Hierzu sollte eine Vorlage vorgelegt werden.
Frau Kaufmann teilt mit, dass bereits ein Entwurf vorliegt.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass Herr Schmidt insoweit mit der Vorlage nach Abschluss des ersten Quartals rechnen kann.
