25.03.2021 - 2.3 Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert, dass der Haushaltsausgleich in der Fortschreibung bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung nur gelingen konnte, weil die Möglichkeit der Bilanzierungshilfe in Anspruch genommen werden konnte. Ohne die Bilanzierungshilfe ist der Haushaltsausgleich nicht möglich. Im nächsten Jahr werden Coronaschäden, insbesondere auf der Einnahmeseite, in Höhe von etwa 40 Mio. € zu  verzeichnen sein. Die Diskrepanz zwischen 2021 und 2022 liegt darin, dass die Schlüsselzuweisungen für 2021 – die vom Land aufgestockt worden sind – bekannt sind, für das Jahr 2022 wurde mit den Orientierungsdaten gerechnet. Er erläutert die Auswirkungen der Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe auf den laufenden Haushalt. Unterjährige Mehrausgaben konnten bislang immer durch Mehreinnahmen aufgefangen werden. In den Jahren, in denen die Bilanzierungshilfe in Anspruch genommen wird, bringt dies nichts. Er führt hierzu aus und verdeutlicht, dass der Coronaschaden lediglich eine fiktive Einnahme ist, die nicht gegengebucht werden kann. Somit würden Mehreinnahmen eine Verringerung des bilanzierten Coronaschadens bedeuten und nicht als Mehreinnahmen in den Haushalt einfließen, sondern die Bilanzierungshilfe verringern. Er führt weiter aus, wie sich die Bilanzierungshilfe auf zukünftige Haushalte auswirkt. Es entsteht eine Belastung zukünftiger Haushalte von 143 Mio. € in den nächsten vier Jahren. Die Abschreibung über 50 Jahre beträgt fast 3 Mio. € pro Jahr. Sobald die Zinsen steigen, muss zu der Abschreibung noch die Zinsbelastung addiert werden. Hinsichtlich der Stärkungspaktmittel hat die Stadt Hagen im Jahr 2020 deutlich von der Sonderzahlung profitiert. Insgesamt hat die Stadt Hagen 309 Mio. € aus dem Stärkungspakt erhalten. In diesem Jahr wird nicht mit einer Zahlung aus dem Stärkungspakt gerechnet. Die Gesamtverbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung betrugen zum 31.12.2020 959 Mio. €. Er verweist auf die (nicht abschließende) Liste der anstehenden Baumaßnahmen und merkt an, dass es unklug ist, bindende Beschlüsse zu fassen, bevor die Gesamtsituation des Haushalts bekannt ist, da sich der Rat somit die Möglichkeit zur Abwägung bzgl. der Projekte und Maßnahmen nimmt. Auch wenn das Jahr 2020 aufgrund der Hilfen, trotz Corona, finanziell gut gelaufen ist, werden weitere Hilfen dringend benötigt.

 

Herr Klepper schließt sich der Meinung an, und hält fest, dass ein Schuldenschnitt bzw. eine Altschuldenhilfe dringend notwendig ist.

 

Herr König stimmt der Analyse des Kämmerers bzgl. der Zahlen zu. Er führt zu politischen Gegebenheiten auf Landesebene aus. Die finanzielle Hilfe ist erforderlich und muss im kommenden Jahr auch weiterhin gewährt werden. Die Altschulden werden Konsequenzen für die nachfolgenden Generationen haben, genauso wie eine schlechte Infrastruktur. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Verkehrswende – durch die erhöhten Zuschüsse an die HVG – zur Disposition gestellt wird, wenn es nicht gelingt, die Coronahilfen im kommenden Jahr fortzusetzen. Das hält er für eine falsche Herangehensweise.  

 

Herr Hentschel bittet Herrn Gerbersmann in Zukunft um redaktionelle Anpassung der Vorlage, damit die Zahlen in den Darstellungen besser sichtbar sind.

 

Herr Gerbersmann sagt dies zu. Herrn König antwortet er, dass er die zur Verkehrswende beschlossenen Maßnahmen wie die Zuschuss-Erhöhung an die HVG nicht in Frage stellt. Er weist lediglich darauf hin, dass die Entscheidung jetzt dazu führt, dass die Haushaltsprobleme größer werden. Bei der Finanzierbarkeit von Zukunftsleistungen ist er der Ansicht, dass diese jetzt finanziert werden müssen, wenn sie als wichtig erkannt werden. Es ist nicht generationengerecht die Finanzierung über Schulden zu organisieren.

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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