04.02.2021 - 5.6 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke fragt zu den Maßnahmen 22 und 23 (Turnhalle Berchum und Turnhalle Halden), warum diese nicht in das Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) verschoben werden. Bei der Turnhalle Halden war eine Deckenstrahlheizung und eine Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage vorgesehen. Die Deckenstrahlheizung wurde in dem Maßnahmenkatalog auf 0 gesetzt; dafür wurde die Erneuerung der Anlage erhöht. Er möchte wissen, was dort genau passieren soll.
Herr Keune berichtet, dass es zeitlich nicht mehr möglich ist die Deckenstrahlheizung umzusetzen, da diese derzeit nicht zu beschaffen ist. Ob eine Verschiebung ins Paket 2 möglich ist wird geprüft.
Frau Pfefferer fragt, was konkret mit dem Pavillon Hestert passiert.
Herr Keune antwortet, dass die Bezirksregierung der Verwaltung viel abverlangt hat, was die Beibringung von Unterlagen zu der Maßnahme angeht. Die Förderrahmenbedingungen waren von vornherein schwierig, da es sich um einen Ersatzneubau handelt. Somit darf es keine Flächenmehrung geben. Es wurden nun neue Nachprüfungen bezüglich der Förderfähigkeit der Maßnahme gefordert. Die Fachverwaltung wäre zum heutigen Stand nicht in der Lage, die Maßnahme bis zum Ende des Förderzeitraums umzusetzen. Die Förderung des Hestert-Pavillons muss aus dem dritten Paket gestrichen werden. Es besteht, seitens der Fachverwaltung, die Möglichkeit der Sanierung des Bestandes. Politisch wurde dies bislang nicht gewollt.
Frau Engelhardt fragt nach, wie die abgelehnte Förderung des Neubaus mit der prognostizierten, steigenden Schülerzahl zusammenpasst.
Frau Kaufmann erklärt, dass eine Ausweitung der Schülerzahl bei dem Bauvorhaben nicht vorgelegt werden darf. Die Alternativen innerhalb des Programms müssen nun besprochen werden.
Herr König fragt nach, ob Frau Kaufmann den Pavillon schulpolitisch für notwendig hält. Er merkt an, dass die Bezirksregierung eventuell davon ausgeht, dass die steigenden Schülerzahlen bei dem Projekt „Terra 1“ untergebracht werden sollen.
Frau Kaufmann kann zu der Spekulation bzgl. „Terra 1“ nichts sagen.
Herr Keune erläutert, dass die Fördermaßnahmen nichts mit der Schulentwicklungsplanung zu tun haben. Es geht um vorhandene Gebäude die energetisch saniert werden sollen. Alternativ kann ausnahmsweise auch ein Ersatzneubau gefördert werden, wenn er wirtschaftlicher ist Dies ist daran geknüpft, dass sich die entstehenden Räume nicht erhöhen da die Förderung für die Sanierung des Bestandes und nicht für eine Ausweitung gedacht ist.
Herr Thieser merkt an, ein Pavillon dort gebaut werden soll, wenn es aus schulpolitischen Erwägungen notwendig ist. Es gibt auch andere Förderprogramme. Er bittet darum, über eine Lösung in der Fachverwaltung nachzudenken.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt dies zu. Da keine weiteren Wortmeldungen ersichtlich sind, lässt er über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat stellt die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereit.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,7 kB
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