04.02.2021 - 5.14 Ausschreibung "Begleitender Wachdienst" zusätzl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Natalia Hekel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hentschel fragt, wie viele Menschen in der Unterkunft untergebracht sind. Er merkt ferner an, dass weder das Gebäude, noch die Bewohner in letzter Zeit negativ aufgefallen sind. Er ist der Meinung, dass das Ergebnis der Auftragsvergabe bereits feststeht.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass eine Ausschreibung beschlossen wird und das Ergebnis somit noch nicht feststehen kann.
Frau Kaufmann kann keine genaue Zahl nennen. Die Grundlage der Ausschreibung ist die Aufforderung der Unfallkasse, dass die Betreuung durch zwei anstatt einer Person gewährleistet sein muss. In der Vergangenheit ist es in der Unterkunft auch zu Vorfällen gekommen.
Herr Schmidt unterstützt die Ausführungen von Herrn Hentschel. Er fragt nach wie viele Menschen aktuell in der Unterkunft sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass eine genaue Zahl derzeit nicht genannt werden kann. Er führt aus, dass die Zahl nicht entscheidend dafür ist, ob der Wachdienst eingesetzt werden muss oder nicht.
Frau Kaufmann ergänzt, dass sich die Notwendigkeit der Bewachung aufgrund der strukturellen Gefährdung ergibt. Der Handlungsbedarf resultiert aus der Aufforderung der Unfallkasse.
Herr König bittet darum, die Bedenken zurückzustellen, da es auch um den Schutz des städtischen Mitarbeiters geht.
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Durchführung der Ausschreibung des „Begleitenden Wachdienstes“ zusätzlich zu der Objektbetreuung im Übergangsheim Unternahmerstraße / Wilhelmstraße für die Zeit vom 01.04.2021 bis 28.02.2022 mit der Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt 3 Jahren und 11 Monaten (28.02.2025) zu.
2. Das Fachamt wird beauftragt die notwendigen Mittel zur Haushaltsplanung 2022/23 anzumelden.
