04.02.2021 - 4.2 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: NRW.BANK.Kommun...

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Wortprotokoll

Herr König fragt nach, ob das Programm die Verwaltung dazu motiviert, neue Maßnahmen zu beantragen.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass ein Kreditprogramm nur aufgegriffen werden kann, wenn der Kredit im Haushalt eine Ermächtigung hat. Es wird geprüft, ob die Maßnahmen, die vom Rat beschlossen wurden, zu ihrer Finanzierung einen Kreditbedarf haben. Solange Maßnahmen im beschlossenen Haushalt ohne Kredite realisiert werden können, ist nicht angedacht dafür Kredite aufzunehmen. Dies kann ohnehin nicht einfach ohne Ermächtigung gemacht werden.

 

Herr Klepper fragt nach, wie viele der bereitgestellten Mittel für Investitionen in den vergangenen Jahren tatsächlich abgeflossen sind.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die Zahl für das Jahr 2020 noch ermittelt wird. Eine wesentliche Veränderung zu den Vorjahren wird nicht erwartet. Seit 15 Jahren wurde in keinem Jahr mehr als 50% der zur Verfügung gestellten Mittel ausgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob und ggf. für welche Maßnahmen sie im Rahmen des Landesprogramms NRW. BANK.Kommunal Invest/ NRW.BANK.Kommunal Invest Plus Förderanträge zu stellen beabsichtigt.

 

Die SPD-Fraktion behält sich vor, dass auf der Grundlage der Berichte Anträge gestellt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage