04.02.2021 - 3.2 Anfrage der SPD-Fraktionhier: Digitale Endgerät...

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Wortprotokoll

Herr König fragt nach, ob die Geräte bei den Schülerinnen und Schülern angekommen sind und fragt nach der Ursache, sofern das noch nicht der Fall ist. Er merkt an, dass der Distanzunterricht – für Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben von Zuhause an diesem teilzunehmen – voraussetzt, dass die Schulen entsprechend mit WLAN ausgerüstet sind. Er möchte wissen, wie der Distanzunterricht in dieser Form möglich ist, da lediglich die Overbergschule mit WLAN ausgestattet ist.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass spätestens morgen (05.02.2021) alle Geräte an die Schulen geliefert werden sollten (mit Ausnahme des Rahel-Varnhagen-Kollegs). Bis Ende der Woche werden dann auch 87% der Lehrer-Geräte ausgeliefert sein. Sobald alle Geräte ausgeliefert sind, müssen diese vom Lieferanten im Apple School Manager angemeldet werden. Dann können diese von den Schulen ausgegeben und in Betrieb genommen werden. Technisch ist das Mobile Device Management (MDM)  vorbereitet die Geräte aufzunehmen. Die Kommunikation mit den Schulen über die Verträge läuft über den Fachbereich 48.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass gestern eine umfangreiche Mail an alle Schulen gesendet worden ist, in der das weitere Vorgehen dargestellt wird. Die Leihverträge sind der Mail beigefügt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Geräte in den nächsten Tagen ausgegeben werden können. Sofern für den Distanzunterricht die Schulen als „study hall“ genutzt werden, muss zunächst mit Arbeitspaketen gearbeitet werden, sofern kein WLAN verfügbar ist. Dadurch, dass alle Schülergeräte ausgegeben sind, sollte der Distanzunterricht bald auch digital möglich sein. Distanzunterricht bedeutet nicht generell, dass dieser auch digital sein muss.

 

Herr Thielmann merkt an, dass ein WLAN-Netz nicht nur bei der Overbergschule, sondern – durch eine Elterninitiative – auch am Albrecht-Dürer-Gymnasium besteht. Er merkt an, dass die Geräte nach Bedürftigkeit ausgeteilt werden und möchte wissen, ob die Bedürftigkeit auch als Maßstab bei den Lehrerinnen und Lehrern angesetzt wird. Weiter fragt er, ob die Schulverwaltung Hinweise an die Schulleitungen gegeben hat, wie der Begriff der Bedürftigkeit ausgelegt werden soll.

 

Frau Kaufmann verdeutlicht, dass die Vergabe der Geräte eine schwierige Frage ist, da der Begriff soziale Bedürftigkeit viel Interpretationsspielraum zulässt. Die Grundlage für die Feststellung der Bedürftigkeit richtet sich nach dem Sozialindex (dieser beinhaltet unter anderem die Arbeitslosenquote, die Sozialhilfequote, etc.). Die Auswahl in den Schulen wird von den Schulleitungen selbst getroffen. Es wurden fünf verschiedene Indizes festgelegt, die die Bedürftigkeit darstellen. Nach diesem transparenten Verteilschlüssel wurden die Geräte verteilt. Ein Problem ist, dass es Städte gibt, die aus eigenen Mitteln die Anzahl der Geräte aufstocken. Das ist in Hagen nicht möglich.

 

Herr König verdeutlicht, dass die Stadt bisher eine Schule mit WLAN ausgestattet hat (Overbergschule).

 

Herr Gerbersmann legt dar, dass eine Auslieferung der Geräte im Monatswechsel November/Dezember mit dem Lieferanten schriftlich fixiert worden ist. Leider ist es dennoch zu einer Verzögerung gekommen. Es handelt sich um mehr als 7.500 Geräte. Dafür ist eine entsprechende Bearbeitungszeit notwendig.

 

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Anlagen zur Vorlage

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