04.02.2021 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt bzgl. einer Nachfrage von Herrn Schmidt mit, dass bzgl. der Sanierung des Bahnhofs Hohenlimburg Mitte Februar eine Videokonferenz mit dem Generalbevollmächtigten der Deutschen Bahn stattfinden wird.

 

Er teilt weiter mit, dass Herr Stefan Arnold als Vorsitzender des Gesamtpersonalrats die Nachfolge von Herrn Thomas Köhler übernimmt und wünscht ihm für seine weitere Arbeit ein gutes Gelingen.

 

Ferner informiert Herr Oberbürgermeister Schulz über den aktuellen Statusbericht bzgl. Corona. Die Terminvergabe des Impfzentrums ist auch in Hagen mit Startschwierigkeiten angelaufen. Er hat ein Gespräch mit Minister Laumann geführt und ihn ausdrücklich gebeten, auf die KVWL einzuwirken. Die Terminvergabe ist nun bis weit in den April hinein erfolgt. Es werden bis zum 28.02.2021 täglich bis zu 102 Erstimpfungen vorgenommen. Ab dem 01.03.2021 können dann Erst- und Zweitimpfungen vorgenommen werden. Bis Anfang April können somit, ca. 9.200 Dosen verimpft werden. Das deckt in etwa 50% des Bedarfs für jene 8.000 bis 10.000 Menschen über 80 Jahren, die in der Stadthalle erwartet werden. Der Rest der insgesamt 14.000 Menschen werden in Heimen bzw. später Zuhause geimpft.

Zur aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehen führt er aus, dass zum aktuellen Stand 575 positive Fälle, davon 33 mit der britischen Mutation B.1.1.7, bekannt sind. Insgesamt sind 181 Menschen verstorben, davon 59 mit, aber nicht an Corona. Es befinden sich in etwa 1.000 Menschen in Quarantäne; über 800 Testergebnisse stehen noch aus. Die Inzidenz liegt am heutigen Tag bei 155,8. Zum Ende der letzten Woche lag die Stadt Hagen noch bei einem Inzidenzwert über 200, der durch massive Ausbrüche in Heimen und Einrichtungen/Werkstätten der Eingliederungshilfe verursacht wurde.

Zu den aktuellen Maßnahmen erläutert Herr Oberbürgermeister Schulz, dass seit Montag eine erneute Allgemeinverfügung gilt. Diese geht zielgerichtet auf das Infektionsgeschehen ein und ist keine populistische Maßnahme ohne große Wirkung wie z. B. die 15-km-Regel oder die Ausgangssperre. Bei der Aufnahme in Pflegeheimen gilt nun eine 7-Tage-Isolation. Besuche in Einrichtungen sind erlaubt, sofern die Einrichtung nicht generell geschlossen ist. Für Pflegepersonal gilt eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten von Räumen, die dem Aufenthalt von Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern dienen. Dies gilt für alle Beschäftigten der Voll- und Teilzeitpflege, für ambulante Pflegedienste sowie für Beschäftigte in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.

Als weitere Maßnahme gilt die Maskenpflicht rund um den Hauptbahnhof als Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr. In weiten Bereichen der Hagener Innenstadt (z. B. in der Fußgängerzone oder dem Friedrich-Ebert-Platz) fehlt die Grundlage, eine Maskenpflicht anzuordnen. Es wurde eine Maskenpflicht (medizinische Masken) für Bedienstete im Einzelhandel und für Berufskraftfahrer im Personennahverkehr eingeführt. Die FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene in Kitas innerhalb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen wurde verlängert. Die Anzahl der an einer Bestattung oder einem Totengebet unter freiem Himmel teilnehmenden Personen darf 30 nicht überschreiten. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

 

Herr König erläutert, dass die Entwicklung der Inzidenz sicherlich auch von den Maßnahmen des Krisenstabs abhängig ist, dennoch auch das Verhalten der Hagenerinnen und Hagenern eine Rolle spielt. Er greift, das Interview von Herr Oberbürgermeister Schulz in der Westfalenpost auf und fragt bzgl. der Aussage „sie hätten schneller und früher geantwortet als Andere“ nach einer schriftlichen Darstellung, wo etwas schneller passiert ist als bei anderen. Ferner fragt er bzgl. der Diskussion um Lüftungsanlagen in Schulen (Diskussion aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses) nach, ob mittlerweile ein Prüfungsergebnis der Fachverwaltung vorliegt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass es zu den Lüftungsanlagen in der aktuellen Situation (eine auf 20% abgesenkte Teilnahme in Schulen) derzeit keine Umsetzungsabsicht gibt. Er sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

Zu dem Interview merkt er an, dass es vor Weihnachten gegeben worden ist und somit nicht den aktuellen Stand wiedergegeben hat. Zu den Maßnahmen, von denen er im Interview gesprochen hat, zählten neben der Schließung der Schwimmbäder – als dies landesweit noch nicht galt – und der Maskenpflicht im öffentlichen Raum auch das nicht Bereitstellen von Turn- und Sporthallen für den Unterricht. Darüber hinaus wurde die Maskenpflicht für Erwachsene in Kindertageseinrichtungen eingeführt. Hier wurden Maßnahmen getroffen bzw. Allgemeinverfügungen erlassen, die weder landesweit noch von anderen Kommunen getroffen wurden. Eine schriftliche Auflistung sagt er zu.

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