16.12.2021 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau S. erklärt, dass sie für die Bürgerinitiative „Hohenlimburg unter Höchstspannung e. V.“ spricht. Sie erklärt, in der Zukunft könne es dazu kommen, dass der Rat der Stadt Hagen die Entscheidung trifft, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht könne die Stadt Hagen dabei ausschließlich die im Verfahren vorgebrachten Gründen nutzen. Ein Nachschieben von Gründen sei nicht erlaubt. In den Verwaltungsvorlagen werden aber lediglich die Gründe der Stellungnahme aus 2011 aufgeführt. Diese befassen sich aber nicht mit dem vorliegenden Antrag. Sie fragt daher Herrn Keune und die Mitglieder des Rates der Stadt Hagen, ob diese der Rechtsaufassung sind, dass die Stellungnahme, die abgegeben werden soll, ausreichend ist, um eine Klagemöglichkeit nebst Klagebegründung der Stadt Hagen zu wahren.

Weiter zitiert sie aus der Stellungnahme von 2011, in der es heißt „die besondere Konfliktsituation der Hagener Trassenführung im Bereich Hohenlimburg scheint aber unvollständig erfasst und nicht sachgerecht abgewogen worden zu sein“. Sie zitiert weiter, dass „diese Trasse heute noch als Vorzugstrasse zu bezeichnen [...] angesichts der tatsächlichen Siedlungsentwicklung seit dieser Zeit als völlig unangemessen [erscheint].“ Daher möchte sie wissen, warum dieser Abwägungsmangel nicht zu einer Bewertung führt, nach der der Planfeststellungsantrag als grundsätzlich fehlerhaft abzulehnen sei.

 

Herr Keune stellt klar, dass die Verwaltungsvorlage und der Sachantrag des Rates der Stadt Hagen sehr deutlich machen, dass sich die Stadt Hagen gegen die von der Firma Amprion beantragte Trasse ausspricht. In diesem Zuge geht er davon aus, dass diese Beschlüsse auch heute so gefasst werden. Die von Frau S. zitierten Argumente wurden 2011 schon von der Bezirksregierung abgewogen. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Gründe auch in diesem Planfeststellungsverfahren nicht erfolgreich sein werden. Eine Klageerhebung sieht er lediglich als theoretische Möglichkeit. Zunächst muss abgewartet werden, wie ein Planfeststellungsbeschluss aussieht und welche Gründe dort angeführt werden. Erst dann kann bewertet werden, ob eine Klagemöglichkeit vorliegt. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Herr Keune führt aus, dass bei dem Abwägungsvorgang durchaus unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten waren. Die Verwaltung ist nicht davon überzeugt, dass die Bestandstrasse gewählt werden sollte. Die eigenen Wünsche werden aber bei der rechtlichen Beurteilung nicht mit abgewogen.

Die Verwaltung sieht aktuell keine Gründe, dass Prüfungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt infrage zu stellen.

Abschließend weist Herr Keune darauf hin, dass die von der Bürgerinitiative eingebrachten Argumente selbst in das Verfahren eingebracht wurden und demnach auch nicht zwangsläufig von der Verwaltung zu eigenen gemacht werden müssen.

 

Herr H. führt aus, dass Herr Oberbürgermeister Schulz im Jahr 2018 öffentlich gesagt habe, dass eine 380 kV-Höchstspannungsleitung auf der heutigen Bestandstrasse in Elsey den Menschen nicht zuzumuten sei. Der derzeitige Beigeordnete Herr Huyeng wurde in der Zeitung mit den Worten „Das ist ein No-Go!“ zitiert. In der Verwaltungsvorlage sei nun zu lesen, dass den Planungen in der Bestandstrasse keine Hindernisse entgegenstehen. Er möchte nun wissen, wo sich in der Stellungnahme der Stadt Hagen diese Haltung wiederfinde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass in der Veraltungsvorlage sehr deutlich zu lesen ist, dass es eine klare Präferenz dafür gibt, sich gegen die Bestandstrasse auszusprechen, die auch mehrfach vom Rat der Stadt Hagen bestätigt wurde. Im Planfeststellungsverfahren müssen sich die einzelnen betroffenen Behörden zu den im Verfahren eine Rolle spielenden Fragen positionieren. Hier kommen aber lediglich rechtliche Belange in Betracht.

Er habe sich gewünscht, dass die Firma Amprion im Rahmen der Bürgerbeteiligung sehr ernsthaft auch alternative Varianten für ihren Antrag geprüft hätte. Dies ist seiner Ansicht nach aber nicht geschehen. Jetzt kann lediglich zu der eingereichten Planung Stellung genommen werden, aber nicht zu möglichen Alternativen.

Die Verwaltung, als auch ein großer Teil des Rates der Stadt Hagen, haben sich gewünscht, dass die Firma Amprion einer anderen Planung folge.

 

Herr H. ergänzt, dass Herr Oberbürgermeister Schulz bei einer Veranstaltung der CDU zugesagt habe, dass die Bürgerinitiative im Falle einer Klage mit finanziellen Hilfen rechnen könne. Er möchte wissen, ob der Oberbürgermeister noch zu seinem Wort stehe und wie hoch dieser Zuschuss sein werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz korrigiert Herrn H. Er habe nicht gesagt, dass die Stadt Hagen einen Zuschuss gebe. Er habe seinerzeit die Möglichkeit aufgezeigt, dass sich die Verwaltung im Falle einer Klage der Bürgerinitiative anschließen könne.

 

Herr L. möchte wissen, an welcher Stelle sich eine Bewertung dieses maximalen Eingriffs in das Stadtbild aus stadtplanerischer Sicht befinde. Weiter möchte er wissen, ob der Verwaltung Informationen dazu vorliegen, dass in den kommenden Jahren zwei von den vier Trassen in Hohenlimburg zurückgebaut werden sollen.

 

Herr Keune erklärt, dass die Verwaltung sich nach den Trassen erkundigt habe und diese auch weiterhin benötigt und genutzt werden.

Die Thematik des Landschaftsbildes wurde im Rahmen des Bauordnungsverfahrens abgewogen. Die Nutzung der Reh-Trassse wäre ein noch größerer Eingriff in das Landschaftsbild. Daher sieht er dieses Argument, insbesondere bezogen auf die Nutzung der Bestandstrasse, als nicht zielführend.

 

Herr Arlt erläutert, dass beantragt wurde, eine Leitung in einer vorhandenen Trasse zu nutzen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist Gegenstand dieses Antrages. In dieser wurden auch Alternativen mitbetrachtet. Aus aktueller naturschutzrechtlicher Perspektive ist die Beibehaltung der vorhandenen Trasse die für die Natur und Landschaft verträglichste Lösung.

 

Herr K. bittet darum, sich in die Anwohner bei der Trasse hineinzuversetzen. Er möchte wissen, ob sich die Verwaltung in dieser Angelegenheit auch mit anderen Kommunen ausgetauscht habe.

 

Herr Keune erläutert, dass die Verwaltung als Trägerin öffentlicher Belange eingebunden ist. Ein Austausch mit anderen Kommunen ist unter diesem Gesichtspunkt nicht notwendig.

Die Bestandstrasse ist im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen für dieses Gebiet dargestellt. Dieser Flächennutzungsplan ist selbstverständlich mit den umliegenden Gemeinden abgestimmt. Daraus ergibt sich auch, dass die Thematik Landschaftsbild schon in Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes abgewogen wurde.

Sollte dieser Punkt nun als Argument genutzt werden wollen, setzt dies eine Änderung des Flächennutzungsplanes voraus, wofür zum jetzigen Zeitpunkt keine Gründe vorliegen.

 

Herr K. bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Naturdenkmalverordnung und den darin enthaltenen Punkt D „Hinweis zu ND-9 Ulme Auf dem Graskamp. 2017 wurde diese als Naturdenkmal aufgenommen. Seinerzeit wurde irrtümlicherweise der Abstand des Baumes zur Grundstücksgrenze falsch angegeben. Der jetzt angegebene Abstand von 3 m ist seiner Ansicht nach falsch. Er habe den Abstand zur Grundstücksgrenze nachgemessen und kommt dabei auf etwa 2 m. Der Baum ist 30 m hoch und hat einen Kronendurchmesser von 20 m. Die Äste reichen bis über sein Hausdach. Er möchte wissen, ob der Baum heute wieder als Naturdenkmal aufgenommen werden soll, obwohl seiner Meinung nach alle Angaben hierzu falsch seien. Er ist der Meinung, dass für diesen Baum ein neues Bürgerbeteiligungsverfahren notwendig wäre.

 

Herr Arlt erklärt, dass die Entfernungen nicht von der Rinde sondern vom Baummittelpunkt zur Grundstücksgrenze gemessen werden muss. Dies wurde auch abermals von der Verwaltung nachgeprüft.

Die Angabe der Baumhöhe ist nicht relevant. Herr Arlt kann aber die persönliche Betroffenheit des Grundstückseigentümers durchaus nachvollziehen.

 

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