18.11.2021 - 6.5 Steuerliches Risiko in den Leistungsbeziehungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert, dass in der letzten Ratssitzung der Auftrag gegeben wurde, zu überprüfen welche Inhalte aus der nichtöffentlichen Vorlage im öffentlichen Teil beraten werden können. Hierfür wurde die entsprechende Vorlage erstellt. Er erläutert den bisherigen Beratungsgang. Der Hintergrund der Beratung ist, dass eine verbindliche Auskunft – mit dem Ziel, einen Betrauungsakt durchzuführen – beim Finanzamt vorbereitet und beantragt werden sollte. Diese enthält im Wesentlichen die Bereiche Straßen/Wege/Plätze, Unterhaltung und Bau, Verkehrssicherungspflicht, Grün- und Parkflächen, Gewässerunterhaltung und Renaturierungen, sowie die technische Unterstützung im Bereich der Straßenbeleuchtung. Da nicht sichergestellt werden konnte, dass die verbindliche Auskunft rechtzeitig erfolgen kann, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie unter anderem für die (teilweise) Rückführung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (ebE) in Auftrag gegeben. Diese Alternativen sollten ausschließlich als Sicherheit dienen, sofern die verbindliche Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird. Diese wurde zwischenzeitlich erteilt. Er verdeutlicht, dass diese nur beantragt werden kann, wenn der beantragte Sachverhalt umgesetzt werden soll. Es handelt sich somit um eine Vorentscheidung des Rates. Die verbindliche Auskunft verliert ihre Bindungswirkung, sofern sich der angefragte Sachverhalt verändert. Bei der Betrauungslösung geht es darum, Aufgaben zu übertragen, die der WBH weitgehend in eigener Verantwortung übernimmt. Die Einflussmöglichkeiten des Rates und der Stadt Hagen bleiben jedoch weitestgehend bestehen. Bislang gilt bereits heute die Regelung, dass die Unterhaltungsmaßnahmen und die Verkehrssicherungspflicht in Eigenverantwortung vom WBH übernommen werden. Die Vorlage verdeutlicht, dass es ein entsprechendes Ziel- und Kennzahlensystem beim WBH geben wird. Die Einflussnahme des Rates bleibt in weiten Teilen bestehen wie zuvor. Als Beispiele nennt er Straßen, Wege, Renaturierung, etc. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin von der Politik beschlossen. Erst ab Leistungsphase IV wird der WBH eigenverantwortlich tätig. Auch bislang wurde nicht über die Detailplanung, sondern über die Grundlage entschieden. Die Rechte und Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen sind damit nach Verwaltungsauffassung ebenfalls gewahrt. Darüber hinaus kann die Ausgestaltung von Maßnahmen auch außerhalb des Betrauungsaktes durch die Einführung von Standards geregelt werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Einflussmöglichkeiten der Verwaltung, aber auch der politischen Gremien als gegeben anzusehen. Es ist kein Problem nach 18 Monaten eine Evaluation vorzunehmen. Dieser Vorschlag ist in der Vorlage mit aufgegriffen. Darüber hinaus ist es möglich, die Größe des Verwaltungsrates anzupassen um die Parität im Rat abzubilden. Dies ist ausdrücklich nicht der Vorschlag der Verwaltung.

 

Frau Pfefferer begründet den Sachantrag (Anlage 4) und erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – trotz aller Argumente – eine Rückführung des WBH in die einheitliche Ämterstruktur der Verwaltung als richtigen Weg ansieht. Sie weist auf die undurchsichtige Zuständigkeit im Bereich der Grünflächenreinigung hin.

 

Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv den Sachantrag unterstützt, da durch den Betrauungsakt direktdemokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten werden.

 

Herr Rudel dankt Herrn Gerbersmann für die ausführliche Schilderung. Er verdeutlicht, dass es richtig ist, die öffentlichen Inhalte in öffentlicher Sitzung zu diskutieren. Es ist aus seiner Sicht ungerechtfertigt, dass die Arbeitsplätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zuge der Diskussion in den Mittelpunkt geraten sind.

 

Herr Eiche fragt, wieso die Auskunft über einen Gutachter eingeholt werden musste und wie viel das Gutachten gekostet hat. Er kritisiert, dass in der verbindlichen Auskunft nicht mit erfragt worden ist, welchen Einfluss das Herauslösen und Rückführen der Grünflächen-Sparte gehabt hätte. Weiterhin fragt er, was die nachgereichten Anlagen darstellen.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass das Beratungsunternehmen Ernst & Young beteiligt worden ist, da es sich bei der Rückführung um eine immense Summe und einen komplizierten Sachverhalt handelt. Es wurde in mehreren Vorlagen dargestellt, welche Fragen in der verbindlichen Auskunft geprüft werden sollen.

 

Herr Keune ergänzt, dass es sich bei den nachgereichten Anlagen um die Lagepläne handelt die bereits im nichtöffentlichen Teil der vorherigen Vorlagen angehängt gewesen sind. Er erläutert die beiden Lagepläne und erklärt, dass diese Ausgestaltung im Rat entschieden wird und erst dann vom WBH umgesetzt wird. Er befürchtet, dass eine Rückführung in den Eigenbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt nicht fundiert ist. Es ist unklar, wie die einzelnen Sparten des WBH finanziert werden müssten. Die große Stärke des WBH resultiert aus der Flexibilität. In einer starren Verwaltungsstruktur ist dies nur schwierig umsetzbar.

 

Herr Schmidt verweist auf die Ausführungen von Herrn L. aus der Einwohnerfragestunde. Er führt aus, dass der WBH frei von Sparzwängen und flexibel tätig ist. Seiner Meinung nach ist es legitim, für die Nutzung dieser Vorteile Steuern zu bezahlen. Er geht auf das Beispiel von Herrn Gerbersmann  ein, Maßnahmen über die Festlegung von Standards, zu regulieren. Auch wenn Standards festgelegt worden sind, ist die Einhaltung dieser in der Vergangenheit häufig schwierig gewesen. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI wird dem Betrauungsakt nicht zustimmen, da sie ihn für rechtlich bedenklich hält.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, dass auch jetzt nicht alle Leistungsphasen vom Rat festgelegt werden. Unter anderem geht es bei der Arbeit des WBH darum, Verkehrssicherung zu gewährleisten, Gefahren abzuwehren und Bauunterhaltung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung die nicht dem Rat unterliegen. Bezüglich der Steuern merkt er an, dass es nicht darum geht, etwas steuerfrei zu gestalten, das eigentlich steuerpflichtig ist und betont ausdrücklich, dass es nicht um eine Steuervermeidung geht. Dies hat das Finanzamt bestätigt.

 

Herr Hentschel schließt sich der Ausführung von Herrn Dr. Bücker und Frau Pfefferer an. Er merkt an, dass laut Vorlage fünf Mitglieder der Bezirksvertretungen mit beratender Stimme in den Verwaltungsrat berufen werden sollen. Seiner Meinung nach ist es höchst problematisch, dass gewählte Mitglieder der Bezirksvertretungen kein Stimmrecht haben, auf der anderen Seite allerdings zehn Arbeitnehmervertreter Stimmrecht haben sollen. Er fragt, wie die Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat gewählt werden und ob diese Mitarbeiter des WBH sein müssen.

 

Herr Thieser führt aus, dass die Thematik bereits seit zwei Jahren behandelt wird. Es wird im Sachantrag nicht deutlich, inwieweit die Rechte von Bezirksvertretungen eingeschränkt werden. Er verdeutlicht, dass sich an der Arbeit des WBH – wie sie derzeit ausgeführt wird – nichts ändern wird, sofern die Verwaltungsvorlage beschlossen wird. Er verdeutlicht und betont, dass weder die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, noch der Bezirksvertretungen beschnitten werden. Er hält die Betrauung für sinnvoll und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WBH für ihre Arbeit.

 

Herr Klepper führt zu der guten und schnellen Arbeit des WBH, aber auch des HEB und der Feuerwehr im Rahmen der Flutkatastrophe aus. Insbesondere die Evaluationszeit, als auch der Hinweis, dass der Betrauungsakt jederzeit zurückgenommen werden kann, stellt klar, dass dem Rat die Entscheidungsbefugnis weiterhin zusteht.

 

Herr Kohaupt erläutert, dass die Bezirksbürgermeister durchaus darstellen können, welche Interessen und Bedürfnisse in den Bezirken vorherrschen. Die Beziehung zum WBH ist sehr gut und soll es auch bleiben. Er appelliert, sich für die Betrauung auszusprechen und verspricht, sich weiterhin für die Belange der Menschen im Bezirk einzusetzen.

 

Herr König ist irritiert davon, dass die Mitbestimmungen der Arbeitnehmer der Ratsgruppe Die Linke. nicht wichtig ist und erklärt, dass die Drittelparität auch in einem Eigenbetrieb gelten würde. Er hält es für wichtig, dass Arbeitnehmer im Betrieb Einfluss auf die Entscheidungen haben. Er weist auf den Widerspruch des Sachantrags hin, dass ein Eigenbetrieb nicht Teil der Ämterstruktur der Stadtverwaltung ist. Es bliebe allerdings das Problem, dass die Gesellschaften HEG und HIG nicht in die Verwaltungsstruktur übernommen werden könnten.

 

Herr Schmidt bittet Herrn Thieser darum, nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg/Die PARTEI die Arbeit des WBH nicht zu schätzen weiß. Er stellt klar, dass, wenn nach der Leistungsphase III Probleme auftreten, Entscheidungen gefällt werden die nicht von der Politik gedeckt sind.

 

Herr Thielmann verdeutlicht, dass es sich bei dem Thema nicht um Hinterzimmerpolitik handelt. Der Betrauungsakt ist für die Ratsgruppe FDP konsequent und sinnvoll und sie wird die Verwaltungsvorlage unterstützen.

 

Herr Walter stellt die gute Arbeit des WBH anhand des Stadtarchivs dar und fordert, dem WBH keine Fesseln anzulegen.

 

Frau Köppen merkt an, dass eine Rückführung in die Verwaltungsstruktur kein Votum gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WBH darstellt. Es ist das Ziel, eine klimagerechte Stadt zu werden und hierbei die Bürgerinnen und Bürer mitzunehmen. Dies ist besser umzusetzen, wenn der WBH eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist.

 

Herr Thieser betont, dass der Rat schon jetzt keinen Einfluss auf Maßnahmen der Leistungsstufe IV hat. Er stellt fest, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem WBH auch weiterhin möglich sein wird.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass der WBH aus eigener Wirtschaftlichkeit beschlossen hat, bis 2030 klimaneutral zu werden. Er merkt gegenüber Herrn Hentschel an, dass die Drittelparität in derartigen Gremien von der Gemeindeordnung festgeschrieben ist. Die Arbeitnehmervertreter werden über eine gewählte Vorschlagsliste von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Auf dieser Liste finden sich allerdings nur Personen, die keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WBH sind.

 

Herr Bihs bedankt sich für das Lob, das der WBH erhalten hat. Er ist irritiert über die kontroverse Diskussion. Er betont, dass der WBH keine Standards festlegt, sondern diese – zum Teil festgelegt durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Stadt Hagen – lediglich abarbeitet. Er findet, dass der Rat nicht als Mängelmelder funktionieren, sondern die Richtung vorgeben sollte, wie die Stadtentwicklung der nächsten Jahre aussehen soll. Die Motivation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es, an dem Ziel einer schöneren Weiterentwicklung der Stadt mitzuwirken.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Sachantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 4) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

13

 

SPD

 

12

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

3

FDP

 

2

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

15

Dagegen:

33

Enthaltungen:

3

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Sachantrag mehrheitlich abgelehnt ist und lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umsetzung der in dieser Vorlage dargestellten Betrauung der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH).

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die mit der Betrauung einhergehenden Veränderungen der Steuerungsmöglichkeiten der Stadt Hagen für durch den WBH umzusetzende Maßnahmen zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, ein externes Beratungsunternehmen mit der Erstellung des Betrauungsaktes sowie der erforderlichen Satzungsänderung des WBH zu beauftragen. Bei der Satzungsänderung ist die in dieser Vorlage dargestellte Ausgestaltung des Verwaltungsrates umzusetzen.

 

4. In dem Betrauungsakt ist eine 18-monatige Evaluationszeit sowie eine Ausstiegsoption zu verankern.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

7

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

3

 

FDP

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

2

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

33

Dagegen:

11

Enthaltungen:

7

 

 

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

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