18.11.2021 - 6.7 Anmietung von Flächen in der Volmegalerie zur U...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann möchte wissen, welche Bereiche der Verwaltung in der Volmegalerie integriert werden sollen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass es sich um 2.900 m² handelt. Derzeit liegt eine Vollauslastung an den Standorten Rathaus I und II vor. Durch die Flutschäden im Bürgeramt stehen weitere Flächen nicht zur Verfügung. Daher sollen im Erdgeschoss der Volmegalerie ein bürgerfreundliches Zentrum eingerichtet werden. Hier sollen das Zentrale Bürgeramt, ein Kinder- und Jugendbüro, sowie Abstandsflächen, Notausgänge, Toilettenräume, Sozialräume und Abstellflächen für E-Bikes untergebracht werden. Im Obergeschoss sollen die Verkehrsabteilung, die Gewerbeabteilung, das Fundbüro, und wesentliche Teile des Geodaten-Zentrums, sowie Sozialräume, Lager- und Schließräume untergebracht werden. Dies erfolgt aufgrund der Abmietung anderer Gebäude. Die Unterbringung der Ausländerbehörde ist nicht vorgesehen, da unklar ist, wie die organisatorische Zukunft des Bereichs aussieht. In der Folge wird sich dann zeigen, in wie weit weitere Verschiebungen zum Beispiel in die Böhmerstraße notwendig werden.

 

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Beschluss:

 

Der Anmietung von Teilflächen der Volmegalerie für publikumsintensive Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung wird im Grundsatz zugestimmt.

Eine formale Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der nichtöffentlichen Beschlussvorlage 0883/2021 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

50

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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