18.11.2021 - 6.18 Sachlicher Teilflächennutzungsplan -Windenergie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche verweist auf die Vorlage und fragt, ob es richtig ist, dass der Mindestabstand höchstens 1000 m betragen darf. Seiner Meinung nach sollte das Wort „höchstens“ durch „mindestens“ ersetzt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass die Vorlage richtig ist und führt aus, dass der Mindestabstand – der festgelegt werden darf – nicht größer als 1000 m sein darf.
Herr Eiche fragt konkretisierend nach, ob das bedeutet, dass die Stadt Hagen hypothetisch entscheiden dürfe, das Windenergieanlagen auch näher – beispielsweise 500 m – an bestehende Wohnbebauung heran gebaut werden dürfen.
Herr Keune antwortet, dass der Mindestabstand lediglich unter 1000 m festgesetzt werden kann.
