18.11.2021 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr He. fragt, was die Stadt Hagen tun wird, um die Homepage – und das Bürgerinformationssystem in Bezug auf das Finden von einzelnen Sitzungen – zu vereinfachen, damit auch Menschen mit Behinderung diese benutzen können. Er merkt an, dass das Bürgerinformationssystem aufgrund etlicher Unterseiten sehr undurchsichtig ist. Das entspricht seiner Meinung nach nicht der Barrierefreiheit.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Homepage regelmäßig angepasst wird und die nächste Überarbeitung der Barrierefreiheit mehr Rechnung tragen soll. Bei der Software Allris – die unter anderem das Bürgerinformationssystem bereitstellt – handelt es sich um eine eingekaufte Anwendung die nicht von der Stadt Hagen verändert werden kann. Die Software anzupassen, obliegt dem Anbieter. Die Anregung wird mitgenommen.

 

Herr He. bittet darum das entsprechende Gremium für IT-Angelegenheiten miteinzubinden. Er fragt weiter, was getan werden kann, um die behindertengerechte Toilette im Volkspark sauber zu halten. Diese ist stets verdreckt und kann nur schwer genutzt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, die Frage an die Fachverwaltung weiterzugeben und von dort schriftlich beantworten zu lassen.

 

Herr L. erläutert, dass er stellvertretend für die Belegschaft des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) eine Frage stellen möchte. Zunächst schildert er die bisherige Entwicklung in der Personal- und Finanzstruktur des WBH. Er fragt, ob durch eine Richtungsentscheidung zur Rekommunalisierung auch in der angespannten Haushaltslage sichergestellt werden kann, dass das notwendige Geld und Equipment vorgehalten wird, um ein wirtschaftliches und ökologisches Arbeiten zu ermöglichen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die Einwohnerfragestunde für das Stellen von Fragen und nicht für das Einbringen von Statements vorgesehen ist. Bezüglich der Frage verweist er auf die Vorlage und verzichtet auf eine weitere Erläuterung.

 

Herr Ha. fragt zur Durchführung des Weihnachtsmarktes, ob angesichts der aktuellen Inzidenzen an diesem festgehalten wird. Weiter führt er aus, dass die Zugangssituation in weiten Teilen durch Betonklötze eingeschränkt ist. Er fragt, wie sichergestellt werden kann, dass Rettungskräfte dennoch die Möglichkeit haben auf das Gelände zu fahren.

 

Herr Arlt antwortet, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Neben der Gesundheit des Einzelnen ist auch die Gewerbe- und Berufsfreiheit zu schützen. Eine angemessene Abwägungsentscheidung zu treffen ist dabei stets schwierig. Die Entscheidung, ob Weihnachtsmärkte zulässig sind, trifft der Landesgesetzgeber. Die Stadt Hagen hat dafür zu sorgen, dass die größtmöglich Sicherheit eingehalten werden kann. In der nächsten Woche wird es vermutlich eine Änderung der Coronaschutzverordnung geben, ob sich auch die grundlegende Haltung zur Zulässigkeit von Weihnachtsmärkten ändern wird, weiß er nicht. Den anderen Hinweis nimmt er gerne mit auf und gibt diesen an den zuständigen Fachbereich weiter, merkt darüber hinaus aber an, dass es für Veranstaltungen dieser Art immer ein umfassendes Sicherheitskonzept gibt, das sich unter anderem mit dem Zugang für Rettungskräfte befasst.

 

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