23.09.2021 - 5.4 Dringlichkeitsvorschlag der Fraktionen CDU, Bün...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt I.5.3 „Dringlichkeitsvorschlag der SPD-Fraktion; hier: Erstellung einer zweigeteilten Vorlage (öffentlich/nichtöffentlich) zur zukünftigen organisatorischen Weiterführung des WBH“ Drucksache 0850/2021 beraten, unter welchem auch die Protokollierung erfolgt.]

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

1.  zu prüfen, ob die Vorlagen 0155/2021 und 0155-1/2021 ganz oder in welchen Teilen in öffentlicher Sitzung beraten werden können. Diese Inhalte sind in der nächsten Sitzung des Rates öffentlich zu beraten.

 

2. einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Verwaltungsrates zu entwickeln, der

a) allen Fraktionen und Gruppen Zugang zum Gremium gewährt und so die Informationen unmittelbar auch für diese Akteure verfügbar macht und

b) für die Bezirksvertretungen eine angemessene Mitsprache sicherstellt.

 

3.  darzustellen, welche in der gültigen Satzung des WBH festgelegten Letztentscheidungsrechte und Genehmigungsvorbehalte des Rates und welche der dort ebenso festgelegten Mitwirkungsrechte der Fachausschüsse im Fall einer Betrauung verändert werden.

 

4. am Beispiel der naturnahen Grünflächenpflege darzustellen, wie im Falle der Betrauung nftig Standards in den Aufgabenfeldern des WBH durch politische Gremien der Stadt Hagen festgelegt werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

5.  zu prüfen, ob eine Rückeingliederung der Gewässerunterhaltung, des Grünflächenmanagements und des Forstes in die Stadtverwaltung Hagen sinnvoll und durchführbar ist.

 

6.  im Falle der Betrauung zwingend eine begleitende Evaluation über einen Zeitraum von 18 Monaten zu verankern. In dieser soll ermittelt werden, ob die Ziele der Betrauung erreicht und die Rechte des Rates sowie der Bezirksvertretungen im gewünschten Maße Rechnung getragen werden. Sollte der Rat zu dem Ergebnis kommen, dass die Betrauung zum Verlust an Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten führt, ist eine Exit-Option vorzusehen. Das Recht des Rates, die Betrauung jederzeit beenden zu können, bleibt davon unberührt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

 

10

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

39

Dagegen:

10

Enthaltungen:

0

 

 

 

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage