23.09.2021 - 5.3 Dringlichkeitsvorschlag der SPD-Fraktionhier: E...

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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt I.5.4Dringlichkeitsvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP; hier: Steuerliches Risiko in den Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) unter Berücksichtigung der neuen Umsatzbesteuerung ab dem Jahr 2023“ Drucksache 0861/2021 beraten. Die Protokollierung beider Punkte erfolgt hier.]

 

Herr Rudel erläutert den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Es ist der Fraktion besonders wichtig, dass heute keine Entscheidung getroffen, sondern in der kommenden Sitzungsrunde über eine zweigeteilte Vorlage beraten wird.

Die SPD-Fraktion bedauert es sehr, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Diskussion zu einem Spielball geworden sind.

 

Herrn Klepper ist es wichtig, dass mit dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP der Legendenbildung in den Medien entgegengewirkt wird. Es soll geprüft werden, welche Teile der Ursprungsvorlage öffentlich beraten werden dürfen.

Er führt aus, dass die Variante eines Betrauungsaktes in der Stadt Hagen nicht neu ist. Seit vielen Jahren wird die Hagener Straßenbahn AG mit der Durchführung des ÖPNV betraut.

Es sollten allen politischen Gruppen eine Möglichkeit haben, in den Verwaltungsrat des WBH aufgenommen zu werden.

Er bittet darum, dem Antrag der CDU-Fraktion zu folgen.

 

Herr Eiche zeigt sich über die Diskussionen der vergangenen Tage verstimmt. Ihm sagt der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP mehr zu und er wird diesen daher befürworten. Beim Ablauf des gesamten Verfahrens hätte er sich gewünscht, dass dem Finanzamt alle möglichen Varianten zur Entscheidung vorgelegt worden wären. Die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Beratung erschließt sich ihm im Detail nicht.

 

Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv dem Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP im Wesentlichen folgen kann. Dennoch merkt er an, dass aus seiner Sicht das Instrument des Betrauungsaktes nicht in Frage kommt. Er fragt, ob die Beschlüsse, die Fachausschüsse getroffen haben und anschließend in den Wirtschaftsplan des WBH aufgenommen wurden, dennoch durch ein Bürgerbegehren angreifbar wären. Andernfalls wären die Bürgerrechte in dieser Variante beschnitten. Er bittet um Klärung durch das Rechtsamt.

 

Herr F. Schmidt begrüßt die sich entwickelnde Dynamik in der Diskussion zum Betrauungsakt, die sich durch die öffentliche Diskussion entwickelt hat. Er legt Wert darauf, dass in der gesamten Diskussion nicht die Arbeit des WBH in Frage gestellt werden sollte. Eine öffentliche Diskussion in den Gremien hält er überdies für sachgerecht.

Von Herrn Gerbersmann möchte wissen, ob die Einschätzung, steuerrechtliche Themen ausschließlich nichtöffentlich zu behandeln, von der Gemeindeordnung gedeckt sei.

Die Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg steht dem Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP näher, da dieser, im Gegensatz zum Antrag der SPD-Fraktion, die Frage ob der Betrauungsakt durchgeführt werden soll, noch offen lässt.

 

Frau Pfefferer erklärt, dass für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Punkte Transparenz und politische Kontrolle maßgeblich für die Entscheidungsfindung sind. Da der WBH für Grünflächen, Wald, Gewässer und Straßen verantwortlich ist, sollte die Politik weiterhin die Möglichkeit haben, bei Problemen einzugreifen. Der Gestaltungsspielraum der Politik sollte beibehalten werden.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist der Meinung, dass diese Kontrolle und Einflussnahme über eine Rückführung des WBH am besten ausgeübt werden kann. Sollte dies keine Mehrheit finden, sollte zumindest über eine Teilrückführung nachgedacht werden.

Wenn es dennoch zu einer Betrauung kommt, sagt Frau Pfefferer zu, dass sich ihre Fraktion in diesen Prozess konstruktiv einbringt.

 

Herr Rudel stellt klar, dass mit den Anträgen keine Meinungen impliziert werden sollen, sondern lediglich das klare Bekenntnis der SPD-Fraktion, heute den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung ausschließlich in 1. Lesung zu beraten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP von der Verwaltung ebenfalls mit dem Ziel einer 1. Lesung der Verwaltungsvorlage interpretiert wurde.

 

Herr Hentschel begrüßt das Ziel der beiden Anträge, die Thematik öffentlich zu beraten. Er führt aus, dass andere Firmen, die Möglichkeiten der Steuervermeidung nutzen, kritisiert werden, nun aber selbst nach solch einer Möglichkeit gesucht wird.

Von Herrn Gerbersmann möchte er wissen, wie hoch der Anteil anfallenden Umsatzsteuer wäre, der bei der Stadt Hagen als Körperschaft verbleibt.

 

Herr Thielmann möchte wissen, ob Herr Oberbürgermeister Schulz vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung geplant hat, den hier diskutierten Tagesordnungspunkt abzusetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er dies von der Diskussion und der Abstimmung zu diesen beiden Anträgen abhängig mache. Letztendlich entscheiden das aber die Mitglieder des Rates.

 

Herr König stellt klar, dass die SPD-Fraktion die aktuelle Form des WBH für die richtig hält. Er zählt mehrere Beispiele auf, weshalb der WBH ein Erfolgsmodell für die Stadt Hagen ist. Es ist die Hoffnung der SPD-Fraktion, dass dieses Modell unter den neuen Gegebenheiten fortgesetzt werden kann.

Er kritisiert die fehlerhafte Darstellung der Thematik in den Medien.

Dem Vorwurf der Steuervermeidung kann Herr König nicht nachvollziehen, da alle geplanten Vorgehensweisen legal und durch das Finanzamt bestätigt sind.

Herr König merkt abschließend an, dass er die im Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP genannten Rückführung der Bereiche Gewässerunterhaltung, Grünflächen- und Forstmanagements nicht für sinnvoll erachtet. Sollte das angestrebte Modell nicht erfolgreich sein, kann dieses jederzeit rückabgewickelt werden, dafür ist keine Frist zu beschließen.

Er ist dem Oberbürgermeister und dem Kämmerer dankbar für die Stellungnahmen in den Medien, die die Diskussion wieder in einen angemessenen Rahmen zurückgeführt habe.

Er bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 5 und 6 des Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP.

 

Herr Hentschel bleibt bei seiner Meinung, dass das gewählte Modell eine Steuervermeidung darstellt.

 

Herr Gerbersmann stellt klar, dass sich die Verwaltung in einem Stufenverfahren mit überwiegend einstimmigen Beschlüssen vom Rat hat beauftragen lassen, die Vorlage so vorzubereiten, wie sie sich jetzt darstellt. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Betrauungsakt vorzubereiten.

Weiter stellt Herr Gerbersmann klar, dass eine Entscheidung nicht lange verschoben werden kann. Auch wenn die Änderung der Umsatzbesteuerung erst am 01.01.2023 in Kraft tritt, dauert alleine die Vorbereitung des Betrauungsaktes mehrere Monate. Beim Theater dauerte dies sechs Monate. Der Betrauungsakt hier ist deutlich komplizierter, da deutlich mehr Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Hagen und dem WBH bestehen. Auch geht er davon aus, dass mehrere Beratungsrunden benötigt werden, bis der Betrauungsakt beschlossen werden wird. Er betont, dass aus zeitlicher Sicht erst im Sommer 2022 eine Entscheidungsvorlage zur Beratung vorgelegt werden kann. Alle weiteren Verzögerungen werden aufaddiert.

Auf die Frage, weshalb steuerliche Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden müssen, antwortet Herr Gerbersmann, dass der Wortbeitrag von Herrn Hentschel genau diese Begründung liefert. Er stellt klar, dass das Finanzamt keine verbindliche Auskunft für ein Modell zur Steuerverkürzung geben wird und die Ausführungen von Herrn Hentschel daher völlig unbegründet sind. Er weist diese Unterstellung entschieden zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass aufgrund der zusätzlichen Punkte des Antrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe FDP dieser der weitergehende ist.

 

Herr Klepper ist damit einverstanden, dass die Punkte 5 und 6 getrennt abgestimmt werden.

 

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Beschluss:

 

1. Die Tagesordnungspunkte 0155/2021 und 0155-1/2021 Steuerliches Risiko in den Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) unter Berücksichtigung der neuen Umsatzbesteuerung ab dem Jahr 2023 werden in der Ratssitzung am 23.09.2021 in 1. Lesung behandelt.

 

2.  Die Verwaltung bereitet bis zur nächsten Ratssitzung am 18.11.2021 eine zweigeteilte Vorlage vor. Alle Sachverhalte, die entsprechend der Gemeindeordnung öffentlich gemacht werden können, werden unter einem öffentlichen Tagesordnungspunkt beraten. Sachverhalte, die zwingend nichtöffentlich behandelt werden müssen, werden unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten.

 

3.  Bis zur Ratssitzung am 18.11.2021 erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den im Rat vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern die personelle Besetzung eines neuen Verwaltungsrates und dessen Kompetenzen. Dabei sind die gefassten Zusatzbeschlüsse der Bezirksvertretungen zwingend einzubeziehen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage