23.09.2021 - 3.5 Sachstandsbericht zur Beantragung von Fördergel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kaufmann berichtet, dass die Anträge für das Landesförderprogramm für raumlufttechnische Anlagen von der Verwaltung gestellt wurden. Das entsprechende Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet. Nach der seit 24.08.2021 vorliegenden Förderrichtlinie des Landes sind solche raumlufttechnische Anlagen für Räume förderfähig, die entweder nur durch Oberlichter zu lüften oder deren Fenster aus baulichen Gründen nur kippbar sind. Auch aus Sicht des Landes sind Luftreinigungsgeräte kein Ersatz für regelmäßiges Lüften.

Ferner zielt die Landesrichtlinie auf eine Mitnutzung der Räume durch die Altersgruppe U12 ab. Das bedeutet, dass Räume, die ausschließlich von älteren Schülerinnen und Schülern genutzt werden, nicht förderfähig sind.

Eine Abfrage bei den Schulen ergab, dass 23 Räume an Grundschulen und 13 Räume an weiterführenden Schulen gemeldet wurden.

Auf Basis dieser Meldungen und einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft würden die Gesamtkosten für die Beschaffung 172.800 € und die Förderung würde 144.000 € betragen. Die Wartung würde 18.000 € pro Jahr kosten.

In Umsetzung der politischen Beschlusslage hat der Verwaltungsvorstand trotz der daraus resultierenden Belastung des städtischen Haushalts den Fachbereich Bildung mit der Stellung eines entsprechenden Antrags für den Schulbereich beauftragt.

 

Herr F. Schmidt erklärt, dass der Fördergeber eine 100%-Förderung vorgesehen habe, diese aber pro Geräte auf 4.000 € begrenzt sei. Die angesetzten Kosten der Verwaltung liegen pro Gerät aber bei 4.800 €. Er regt an, Gespräche hierzu mit dem Fördergeber zu führen, so dass, wie beabsichtigt, zumindest im ersten Jahr sämtliche Kosten übernommen werden.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass die Verwaltung bei der Auswahl der Geräte auf einen hohen Standard setzt und dadurch höhere als die geförderten Kosten in Kauf genommen würden. In einem erneuten Dialog sieht Frau Kaufmann keinen Erfolg, da die Förderrichtlinien festgeschrieben sind.

 

Herr Becker ergänzt, dass durch das Vergabeverfahren noch die Möglichkeit besteht, einen Preis nahe des geförderten Grenzwerts zu erzielen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen