23.09.2021 - 6.8.1 Übertragung der städtischen Anteile an der HIG ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht beschließt der Rat der Stadt Hagen zum 01.01.2022 die Übertragung der Geschäftsanteile an der HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH von der Stadt Hagen auf die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH).

 

2. Die HIG Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH soll zukünftig den Namen HAGEN.AREAL GmbH führen.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen bestellt bis zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH Herrn Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter der Stadt Hagen, als Verwaltungsratsvorsitzenden des WBH und Vertreter im Verwaltungsrat des WBH nach § 114a Abs. 8 GO NRW als ständigen stimmberechtigten Vertreter für die Gesellschafterversammlung der HAGEN.AREAL GmbH. Als Vertreter bestellt der Rat bis drei Monate nach Ende der Wahlperiode Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen weist den ständigen städtischen Vertreter in der noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlung der HIG an, der Übertragung der Geschäftsanteile der HIG von der Stadt Hagen als Einlage auf die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, zuzustimmen.

 

5. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zum Übertragung der städtischen Anteile an der HIG GmbH an die HAGENagentur (künftig HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH) zu.

 

6. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für die beteiligten Personen zu.

 

7. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse sachgerecht oder rechtlich notwendig sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen