23.09.2021 - 6.23 Teiländerung Nr. 116 "Aufhebung der Teiländerun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche möchte bestätigt haben, dass bei Beschluss der Vorlage die Konzentrationszonen in Hagen aufgehoben werden und Anträge für Windenergieanlagen zukünftig unter Beachtung der 1.000-Meter-Marke für das gesamte Stadtgebiet gestellt werden können.

 

Herr Keune bestätigt dies. Die Anträge werden dann nach den in der Vorlage genannten Rechtsvorschriften beurteilt, die in bestimmten Gebieten eine 1.000-Meter-Grenze vorsehen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Verfahren zur Teiländerung Nr. 116 „Aufhebung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung einzuleiten.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfasst das gesamte Stadtgebiet.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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