23.09.2021 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 23.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:17
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr A. vertritt die Anwohner aus der Straße Laake. Er führt aus, dass die Stadt Hagen plant, das Grundstück Laake 10 anzukaufen und dieses in eine Überflutungswiese umzuwandeln. Die Anwohner sind damit nicht einverstanden. Die Volme beschreibt in diesem Bereich eine Kurve, welche den Anwohnern beim Hochwasser zum Verhängnis geworden sei. Seiner Meinung nach führen die Pläne der Stadt dazu, dass bei einer weiteren Überschwemmung das Wasser noch schneller an die Wohnhäuser kommt.
Er regt an, eine alte Überflutungswiese links der Volme wiederherzustellen, die heute ein Wald ist. Dies wurde von den Anwohnern schon in den 70er Jahre vorgeschlagen.
Er möchte wissen, warum die Stadt Hagen ihre Pläne weiterverfolgt.
Herr Arlt ist der Meinung, dass in Hagen der Hochwasserschutz verbessert werden muss. Die Frage, wie dies geschehen soll, ist aber noch nicht abschließend beantwortet. Die Planungen, wie sie in der Presse dargestellt wurden, sind weder abschließend geprüft noch beschlossen. Die Maßnahmen müssen dafür sorgen, dass die Gefahrensituation für alle Anwohnerinnen und Anwohner besser und keinesfalls schlechter wird.
Er stellt nochmal klar, dass es noch keine abschließende Planung gibt.
Herr A. möchte wissen, ob für den Hochwasserschutz zukünftig mit Experten zusammengearbeitet wird, die die Planungen und Maßnahmen begleiten.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass in den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Land deutlich gemacht wurde, dass der Hochwasserschutz über kommunale Grenzen hinaus landesweit betrachtet werden muss. Hier wird es einen Austausch mit anderen betroffenen Kommunen geben.
Herr L. fragt, warum aus Sicht der Verwaltung der Tagesordnungspunkt zur Betrauung des WBH weiterhin nichtöffentlich behandelt werden soll, obwohl der Oberbürgermeister in der Presse eine umfangeiche Darstellung zu dieser bisher der Öffentlichkeit verborgenen Thematik veröffentlichen ließ. Diese Darstellung wird aber aufgrund ihrer Unverständlichkeit die Basis für diverse Legendenbildungen sein.
Herr Gerbersmann erklärt, dass es im gesamten Beratungsgang regelmäßig Überlegungen dazu gab, ob es möglich ist, die Vorlage sinnhaft in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil zu trennen.
Er stellt klar, dass weite Teile der Vorlage nicht in öffentlicher Sitzung zu beraten sind. Steuerliche Angelegenheiten von Beteiligungen gehören nicht in eine öffentliche Sitzung. Es ist eine große Herausforderung, den gesamten Zusammenhang verständlich darzustellen, wenn Teile nichtöffentlich behandelt werden müssen.
Er fasst zusammen, dass sich die Verwaltung und die Politik seit etwa zwei Jahren intensiv damit beschäftigen, wie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem WBH weiterhin erfolgen kann. In dieser Zeit gab es verschiedene Aufträge an die Verwaltung, die mit breiter Mehrheit beschlossen worden sind. Auf deren Basis wurde eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragt, welche auch ausgestellt wurde. Die angestrebte Lösung wahrt weitestgehend die Beteiligungsrechte des Rates und bringt steuerlich keine Nachteile.
Abschließend stellt Herr Gerbersmann klar, dass, entgegen der Berichterstattung in den Medien, diese Planungen nicht im Geheimen stattgefunden haben, sondern zusammen mit dem Rat, der über dieses Thema umfassend beraten hat.
Herr L. fragt weiter, warum die Rechte der Ratsmitglieder durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Betrauung ausgehöhlt werden, wenn auch eine Rückführung des WBH möglich ist.
Herr Gerbersmann wiederholt, dass die Aussage, dass die Rechte des Rates ausgehöhlt werden, nicht richtig ist. Dies habe die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch versucht deutlich zu machen. Die wesentlichen Punkte, die der Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zu entscheiden haben, werden auch weiterhin durch die Politik entschieden.
Er stellt klar, dass nicht nur die alternativen Varianten von Ernst&Young entwickelt wurden, sondern diese auch die Variante Betrauungsakt vorgeschlagen haben. Ebenso ist die Darstellung in den Medien nicht korrekt, dass Ernst&Young die Rückführung favorisiere. Die Aufgabe von Ernst&Young war es, Alternativen zu entwickeln, falls die Betrauung nicht funktioniert. Wertende Aussagen wurden nicht getroffen.
Frau F. möchte wissen, ob bei der Rückführung des WBH das Personal die Kennzahlen der Stadt Hagen negativ beeinflusst würde.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass davon nicht ausgegangen wird.
Herr H. fragt, wann die Landesregierung die Stadt Hagen über die Flutkatastrophe informiert habe.
Weiter erklärt Herr H., dass er seinerzeit im Umweltausschuss gegen den Umbau der Kanustrecke gestimmt habe und möchte daher wissen, was die Stadt tun wird, um ähnliche Auswirkungen eines Hochwassers zu verhindern.
Ebenso möchte er wissen, welche Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen getroffen wurden.
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die umfassende Berichterstattung zum Hochwasser in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.08.2021, in der auf alle Aspekte eingegangen wurde. Darüber hinaus bedurfte es keiner Information der Landesregierung über das Hochwasser, da hier die Fakten vorgelegen haben. Seit dieser Zeit steht die Verwaltung zur Klärung diversester Fragen in enger Verbindung zum Bau- und Kommunalministerium. Aktuell befindet sich die Stadt zusammen mit dem WBH in einer Phase der Wiederherstellung von beschädigten Einrichtungen und Infrastruktur.
Frau Kaufmann berichtet, dass vom Hochwasser betroffene Menschen mit Behinderungen, die nicht in ihre Wohnungen zurückkehren konnten, in Unterkünften untergerbacht wurden. Als diese Unterkünfte belegt waren, wurden betroffene Personen in Hotels untergebracht, in denen sie aufgrund der Schäden zum Teil heute noch wohnen. Nach einer Möglichkeit zur Kostenübernahme wird aktuell gesucht.
Herr Keune stellt abermals klar, dass die Stadt Hagen sich nicht alleine auf ähnliche Hochwasserkatastrophen vorbereiten kann, sondern ein Zusammenspiel verschiedenster Akteure auf Landesebene notwendig ist. Ein Hochwasser muss schon im Vorfeld, bevor es ein Stadtgebiet erreicht, abgepuffert werden. Das Wichtigste ist, dass zukünftig Schäden verringert werden.
Die Kanustrecke ist eine besondere Herausforderung, da sie selbst in einem Gewässer liegt. Hier müssen technische Möglichkeiten geprüft werden, die Einrichtung zu schützen.
Herr H. erklärt, dass nach seinen Informationen die Landesregierung die Stadt Hagen zwei Tage vor dem Hochwasser über die möglichen Ausmaße der Katastrophe informiert habe. Er möchte wissen, warum die Stadt diese Informationen nicht an die Bevölkerung weitergegeben hat.
Herrn Oberbürgermeister Schulz sind die von Herrn H. vorgetragenen Informationen nicht bekannt. Vom Deutschen Wetterdienst hat die Verwaltung besorgniserregende Nachrichten am Vortag des Hochwassers erhalten. Daraufhin wurde die Feuerwehr in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.
Herr H. möchte wissen, was die Stadt Hagen plant, um die Opfer des Hochwassers zu entschädigen.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den Wiederaufbaufonds vom Bund und vom Land hin, der insgesamt 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau zur Verfügung stellt.
