24.06.2021 - 6.17.1 Verwendung Jahresüberschuss 2020 der Sparkasse ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hentschel erläutert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Zinsberechnung für allgemeinverbindlich erklärt. Infolge dessen müssen Zinsen neu berechnet werden. Er fragt nach, ob die Sparkasse HagenHerdecke diese Entscheidung anerkennt oder dagegen Widerspruch einlegen wird.
Weiterhin habe ein Gericht entschieden, dass eine schweigende Zustimmung zu den Zinsberechnungen nicht rechtens sei. Er möchte wissen, ob der Sparkasse HagenHerdecke aus diesem Grunde schon Klagen auf Neuberechnung vorliegen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass beide Fragestellungen in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Tagesordnungspunktes stehen und bittet darum, diese an anderer Stelle zu stellen.
Herr Hentschel versucht zu erläutern, weshalb seine Fragen an der Stelle richtig und wichtig sind.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an,
1. den Jahresabschluss der Sparkasse HagenHerdecke zur Kenntnis zu nehmen,
2. der Verwendung des Jahresüberschusses 2020 der Sparkasse HagenHerdecke wie vorgeschlagen zuzustimmen,
3. die Organe der Sparkasse HagenHerdecke nach § 8 Abs. 2 f Sparkassengesetz zu entlasten und
4. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,3 kB
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