24.06.2021 - 6.12 Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Voraussetzungen gem. § 116a Absatz 1 der GO NRW für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sind erfüllt.

 

Daher wird gem. § 116a Absatz 2 GO NRW auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage