24.06.2021 - 6.34 Bebauungsplan Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.34
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eiche möchte wissen, ob bei Beschlussfassung in der vorliegenden Formulierung die Schule noch anderweitig, beispielsweise als Flüchtlingsunterkunft, genutzt werden kann.
Herr Keune erläutert, dass es sich bei dem Beschluss um einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplanverfahren handelt. Das Planungsziel ist es, den dörflichen Charakter von Garenfeld zu bewahren und eine Ein- bzw. Zweifamilienhausstruktur zu schaffen. Rechtskräftig wird der Bebauungsplan erst mit dem Satzungsbeschluss. Dieser werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Andere, während des Verfahrens beantragte Bauprojekte werden in der Zwischenzeit entweder vom Rat oder der Bezirksvertretung Nord beschieden werden müssen. Eine Bauvoranfrage liegt aktuell zur Prüfung vor. Die Bezirksvertretung Nord habe diese Bauvoranfrage vorerst zurückgestellt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Garenfeld, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 177, 807, 813, 814 und teilweise die Flurstücke 182/3 und 770. Das Plangebiet ist im Norden und Südosten von Landwirtschaftsfläche umgeben. Im Osten des Plangebiets liegt ein Sportplatz. Im Süden schließen sich Wohngebäude und landwirtschaftliche Betriebsgebäude an. Im Westen sind Wohngebäude mit dahinterliegenden Landwirtschaftsflächen vorhanden.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Einleitung findet als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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488,8 kB
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