24.06.2021 - 6.29 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.29
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz regt an, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu übernehmen.
Herr Ludwig erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Stellungnahme aufgrund der Festlegung des 1.000 m Abstandes von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen nicht zustimmen wird.
Er berichtet, dass der Bundestag zeitnah ein Klimaschutzgesetz beschließen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Bemühungen des Bundes in Sachen Windenergie nicht weitreichend genug waren. Teil des Gesetzes wird es sein, dass mehr Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden sollen. Die Stellungnahme gibt seiner Meinung nach das entgegengesetzte Signal. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung taucht bisher in keinem Gesetz auf und signalisiert den Windkraftgegnern Zustimmung.
Da die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Windenergie in Hagen ausbauen wollen, kann diesem Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses nicht gefolgt werden.
Herr Klepper bittet darum, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zu übernehmen.
[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 15:58 bis 16:18 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg entsprechend der Verwaltungsvorlage mit folgender Ergänzung bzw. Änderung: Zur Konfliktvermeidung zwischen Windenergienutzung und Wohnen ist aus Sicht der Stadt Hagen ein Mindestabstand von 1000 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung auf Hagener Stadtgebiet einzuhalten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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358,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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487,4 kB
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