24.06.2021 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr H. fragt, ob seit der letzten Ratssitzung eine Entscheidung dazu gefallen ist, ob das Thema Sozialberechtigungskarten auch im Beirat für Menschen mit Behinderungen beraten wird.
Weiter möchte er wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, wer den Vorsitz im Beirat für Menschen mit Behinderungen übernehmen wird.
Herr Oberbürgermeister Schulz bestätigt, dass die Vorlage zu den Sozialberechtigungskarten in der kommenden Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen beraten wird.
Zu der Frage des Vorsitzes sagt er eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr H. fragt weiter, ob im Zuge der Sanierung der Ischelandbrücke / Alexanderstraße auch Straßenabsenkungen auf beiden Straßenseiten errichtet werden, so dass ein barrierefreies Passieren der Straße möglich ist.
Herr Keune erklärt, dass Bordsteinabsenkungen aktueller Stand der Technik sind und diese, insoweit an der genannten Stelle Fußgängerübergänge ermöglicht werden sollen, auch umgesetzt werden.
Herr H. bittet um eine schriftliche Antwort auf seine Frage.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass auf mündlich beantwortete Fragen keine schriftliche Mitteilung mehr erfolgt und die Antwort im Protokoll nachzulesen sein wird.
Herr K. möchte wissen, ob die Anwohner rund um das Freibad Henkhausen ein Veto gegen den beabsichtigten Bauantrag einlegen können, welches das gesamte Projekt gefährden würde.
Weiter sieht Herr K. die Parkplatzsituation rund um das Freibad Henkhausen kritisch.
Nach seinem Kenntnisstand gilt die Zusage des Fördergebers die Fördersumme von 5.000.000 € ausschließlich für die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades. Für die Alternativlösung müsse ein Änderungsantrag gestellt werden. Er möchte wissen, welche Folgen eine Ablehnung des Antrags habe und ob es einen Alternativplan gebe.
Herr Keune bestätigt, dass für die Sanierung ein Bauantrag gestellt werden muss. Dieser bezieht sich aber nicht auf das Freibad Henkhausen, sondern ausschließlich auf die neu hinzukommenden Anlagen. Das Bad selber genießt Bestandsschutz und kann in diesem Zuge auch nicht beklagt werden. Aus seiner Sicht gehen von den neuen Anlagen keine Störungen aus, die für die Anwohnern unzumutbar seien. Rechtsmittel sind immer möglich, werden aber seiner Meinung nach in diesem Fall nicht erfolgreich sein.
Herr Gerbersmann stimmt Herrn K. zu, dass für die Veränderung des Ortes ein Änderungsantrag notwendig ist. Hierzu haben bereits Vorgespräche mit der Bezirksregierung und dem Fördermittelgeber stattgefunden: In diesen habe die Stadt Hagen das Signal erhalten, dass ein solcher Ortswechsel möglich ist, wenn dieser begründet wird. Der Änderungsantrag wird nach Beschlussfassung des Rates gestellt.
